Umweltermittler
der Wasserschutzpolizei kontrollierten heute ein in Bremerhaven
liegendes Arbeitsschiff aus der Offshore-Windindustrie. Dabei stellten
sie fest, dass sich kein vorgeschriebener Nachweis über die
Bunkerölversicherung an Bord des unter der Flagge von Norwegen fahrenden
Schiffes befand.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist gegen den norwegischen Kapitän aufgrund eines Verstoßes gegen das Ölschadensgesetz eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 630 Euro eingezogen worden. Die Versicherung dient im Schadensfall - z. B. wenn Öl aus dem Schiff in die Umwelt gelangt - dem Ausgleich von Umweltschäden.
Das knapp 100 Meter lange Schiff wird Bremerhaven heute Abend wieder verlassen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist gegen den norwegischen Kapitän aufgrund eines Verstoßes gegen das Ölschadensgesetz eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 630 Euro eingezogen worden. Die Versicherung dient im Schadensfall - z. B. wenn Öl aus dem Schiff in die Umwelt gelangt - dem Ausgleich von Umweltschäden.
Das knapp 100 Meter lange Schiff wird Bremerhaven heute Abend wieder verlassen.
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