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Frühlingserwachen? Böses Erwachen!


Eine Kaffeefahrt zum „Frühlingserwachen“ stellte sich im Nachhinein für eine 83 Jahre alte Rentnerin aus Geestemünde als böses Erwachen heraus: Ohne recht zu wissen, wie ihr geschah, hatte sie offenbar mehrere Ausflugsreisen auf dieser Kaffeefahrt gebucht. Die Seniorin hat jetzt eine Rechtsanwältin eingeschaltet und die Polizei informiert. Die mahnt zur Vorsicht auf solchen Fahrten, denn da geht es nur um das Geschäft.
Gerade ältere und  alleinstehende  Menschen freuen sich über eine Abwechslung im Alltag. Da kommt ein günstiges Angebot im Briefkasten oder der Zeitung gerade recht.
Meist bieten die Veranstalter einer Kaffeefahrt zum Beispiel günstige Reisen an, versprechen Geldgewinne, Essen, Getränke, Kuchen, Unterhaltung und weitere Geschenke.
Mit immer gleichen Versprechungen wird  zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Aus einer Fahrt ins Grüne wird dann nicht selten eine reine Verkaufstour, bei der minderwertige und regelmäßig überteuerte Waren, wie Betten, Bettzeug, Decken, Kochtöpfe, Gesundheitserzeugnisse und ähnliche Produkte angeboten werden – oder eben kostenpflichtige Reisen.
Immer wieder kommen Teilnehmer einer Kaffeefahrt mit finanziellen Verpflichtungen von mehreren hundert Euro nach Hause und merken dann schnell, dass der Preis überzogen ist und die Qualität zu wünschen übrig lässt. Der Kauf wird dann vielfach  schnell bereut.
Tipps der Polizei:
  • Melden Sie sich bei solchen Veranstaltungen möglichst gar nicht erst an!
  • Sollten Sie sich doch entscheiden, an eine Kaffeefahrt teilzunehmen, erkundigen Sie sich bei der örtlichen Verbraucherzentrale über den Anbieter!
  • Sie dürfen sich unterhalten lassen, Speisen verzehren und auch Geschenke mitnehmen, fühlen  Sie sich aber niemals zum Kauf einer Ware verpflichtet!
  • Unterschriften sind keine reine Formsache, mündliche Absprachen dagegen immer unwirksam!
  • Immer auf das aktuelle Datum und auf zwei Unterschriften im Vertrag achten (Belehrung und Widerrufsrecht), leserliche Vertragsdurchschrift nicht vergessen, unseriöse Veranstalter versuchen, Bestellungen ohne Datum aufzunehmen, datieren das Datum zurück oder der Unternehmername ist unleserlich!
  • Sie haben ein Widerrufsrecht binnen zwei Wochen,  am sichersten übermitteln sie dieses per Einschreiben mit Rückschein!
  • Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn auf einer Werbeveranstaltung erst gar nichts gekauft und unterschrieben wird!
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