Gerade ältere und alleinstehende Menschen freuen sich über eine Abwechslung im Alltag. Da kommt ein günstiges Angebot im Briefkasten oder der Zeitung gerade recht.
Meist bieten die Veranstalter einer Kaffeefahrt zum Beispiel günstige Reisen an, versprechen Geldgewinne, Essen, Getränke, Kuchen, Unterhaltung und weitere Geschenke.
Mit immer gleichen Versprechungen wird zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Aus einer Fahrt ins Grüne wird dann nicht selten eine reine Verkaufstour, bei der minderwertige und regelmäßig überteuerte Waren, wie Betten, Bettzeug, Decken, Kochtöpfe, Gesundheitserzeugnisse und ähnliche Produkte angeboten werden – oder eben kostenpflichtige Reisen.
Immer wieder kommen Teilnehmer einer Kaffeefahrt mit finanziellen Verpflichtungen von mehreren hundert Euro nach Hause und merken dann schnell, dass der Preis überzogen ist und die Qualität zu wünschen übrig lässt. Der Kauf wird dann vielfach schnell bereut.
Tipps der Polizei:
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Melden Sie sich bei solchen Veranstaltungen möglichst gar nicht erst an!
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Sollten Sie sich doch entscheiden, an eine Kaffeefahrt teilzunehmen,
erkundigen Sie sich bei der örtlichen Verbraucherzentrale über den
Anbieter!
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Sie dürfen sich unterhalten lassen, Speisen verzehren und auch
Geschenke mitnehmen, fühlen Sie sich aber niemals zum Kauf einer Ware
verpflichtet!
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Unterschriften sind keine reine Formsache, mündliche Absprachen dagegen immer unwirksam!
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Immer auf das aktuelle Datum und auf zwei Unterschriften im Vertrag
achten (Belehrung und Widerrufsrecht), leserliche Vertragsdurchschrift
nicht vergessen, unseriöse Veranstalter versuchen, Bestellungen ohne
Datum aufzunehmen, datieren das Datum zurück oder der Unternehmername
ist unleserlich!
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Sie haben ein Widerrufsrecht binnen zwei Wochen, am sichersten übermitteln sie dieses per Einschreiben mit Rückschein!
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Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn auf einer Werbeveranstaltung erst gar nichts gekauft und unterschrieben wird!
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