Zu einer Bürgerbeteiligung in Bezug auf die geplante Ansiedlung
des Möbelanbieters IKEA lädt das Stadtplanungsamt ein. Damit kommt das
Amt dem Baugesetzbuch nach, das vorschreibt, die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke einer Planung, über in Betracht kommende
Alternativen und über die voraussichtlichen Auswirkungen zu
unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und
zur Erörterung zu geben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet
statt ab
Montag, 22. Oktober bis Freitag, 2. November 2012
im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 1.OG)
Öffnungszeiten:
Montag - 9 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag - 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag - 9 Uhr bis 12 Uhr
Beteiligung an einer Planung zu einem frühzeitigen Zeitpunkt heißt, dass zunächst nur die Grundsätze diskutiert werden können. Für das Möbelmarktprojekt sind dies der Standort, die Lage und Größe des Baukörpers und die grundsätzliche Verkehrsanbindung. Der Standort für das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rohrniederung“.
Wie und wo dieser Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen ist und welches Sortiment als einzelhandelsverträglich angesehen werden kann, sind Fragen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden müssen. Dazu haben die Planer bis zum Juni 2013 Zeit, denn dann ist mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes die zweite Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Lageplan (1.0 MB)
Montag, 22. Oktober bis Freitag, 2. November 2012
im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 1.OG)
Öffnungszeiten:
Montag - 9 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag - 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag - 9 Uhr bis 12 Uhr
Beteiligung an einer Planung zu einem frühzeitigen Zeitpunkt heißt, dass zunächst nur die Grundsätze diskutiert werden können. Für das Möbelmarktprojekt sind dies der Standort, die Lage und Größe des Baukörpers und die grundsätzliche Verkehrsanbindung. Der Standort für das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rohrniederung“.
Wie und wo dieser Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen ist und welches Sortiment als einzelhandelsverträglich angesehen werden kann, sind Fragen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden müssen. Dazu haben die Planer bis zum Juni 2013 Zeit, denn dann ist mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes die zweite Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Lageplan (1.0 MB)
Zu einer Bürgerbeteiligung in Bezug auf die geplante Ansiedlung
des Möbelanbieters IKEA lädt das Stadtplanungsamt ein. Damit kommt das
Amt dem Baugesetzbuch nach, das vorschreibt, die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke einer Planung, über in Betracht kommende
Alternativen und über die voraussichtlichen Auswirkungen zu
unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und
zur Erörterung zu geben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet
statt ab
Montag, 22. Oktober bis Freitag, 2. November 2012
im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 1.OG)
Öffnungszeiten:
Montag - 9 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag - 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag - 9 Uhr bis 12 Uhr
Beteiligung an einer Planung zu einem frühzeitigen Zeitpunkt heißt, dass zunächst nur die Grundsätze diskutiert werden können. Für das Möbelmarktprojekt sind dies der Standort, die Lage und Größe des Baukörpers und die grundsätzliche Verkehrsanbindung. Der Standort für das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rohrniederung“.
Wie und wo dieser Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen ist und welches Sortiment als einzelhandelsverträglich angesehen werden kann, sind Fragen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden müssen. Dazu haben die Planer bis zum Juni 2013 Zeit, denn dann ist mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes die zweite Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Lageplan (1.0 MB)
Ikea plant Möbelhaus in Bremerhaven
Montag, 22. Oktober bis Freitag, 2. November 2012
im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 1.OG)
Öffnungszeiten:
Montag - 9 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag - 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag - 9 Uhr bis 12 Uhr
Beteiligung an einer Planung zu einem frühzeitigen Zeitpunkt heißt, dass zunächst nur die Grundsätze diskutiert werden können. Für das Möbelmarktprojekt sind dies der Standort, die Lage und Größe des Baukörpers und die grundsätzliche Verkehrsanbindung. Der Standort für das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rohrniederung“.
Wie und wo dieser Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen ist und welches Sortiment als einzelhandelsverträglich angesehen werden kann, sind Fragen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden müssen. Dazu haben die Planer bis zum Juni 2013 Zeit, denn dann ist mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes die zweite Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Lageplan (1.0 MB)
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