Gesundheit eingereicht. Frau Dr. Bärbel Schröder, hat die für Bremerhaven zuständige Amtstierärztin angewiesen, eine behördliche Anordnung dahingehend zu treffen, dass ein Halter einen Hund - nur zwei Tage nach der Sicherstellung - aus dem Bremerhavener Tierheim wieder abholen durfte.
„Wir erwarten jetzt eine Überprüfung der Entscheidung auf Recht- und Zweckmäßig“, sagt Bernd Freemann vom Vorstand des Vereins.
Was war passiert?
Ein Mann hat seinen eigenen Hund getreten und gewürgt
Aufgrund einer Fremdanzeige wurde die Ortspolizeibehörde Bremerhaven am 18.12.2019 um 02:40 Uhr darüber informiert, dass ein Mann sich mit zwei Hunden im Bereich der Schleswiger Straße, Ecke Kirchenstraße aufhält und auf einen der Hunde eingetreten und ihn anschließend am Halsband hochgezogen hat. Der Hund hat fürchterlich gejault. In weiterer Entfernung war das Röcheln des Hundes zu hören, da der Hund keine Luft mehr bekommen hat.Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die herbeigerufenen Polizeibeamten fest, dass der Mann erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand und eine gesteigerte Aggressionsbereitschaft zeigte. Nach der Inaugenscheinnahme der Wohnung des Beschuldigten kamen die Beamten zu der Auffassung, dass die Wohnung nicht dazu geeignet ist, Tiere dort artgerecht zu halten.
Die Tiere wurden fortgenommen und im Tierheim untergebracht. Die Polizei hat Anzeige nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes gegen den Mann gestellt.
Bernd Schomaker, Vorsitzender des Vereins ergänzt: „In Kenntnis des Polizeiberichtes ist es völlig unverständlich, dass die für Bremerhaven zuständige Amtstierärztin verfügen musste, dass der Halter einen seiner Hunde - nur zwei Tage nach der Sicherstellung - aus dem Bremerhavener Tierheim wieder abholen durfte.“ Diese Entscheidung ist auch der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln und stößt in breiter Masse auf großes Unverständnis. Das zeigen die vielen Kommentare und Weiterleitungen in den sozialen Netzwerken. „Es ist gut, dass es Menschen gibt, die aufmerksam sind und vermeintliche Missstände melden. Auch wenn die Sicherstellung nicht auf persönlichen Eindrücken, sondern auf schwierigen rechtlichen Grundlagen basiere, müssen die Entscheidungen der zuständigen Behörde auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.“
Freemann: „Aus Sicht des Tierschutzes Bremerhaven wäre die behördliche Inobhutnahme des Hundes weiterhin gegeben gewesen, weil auf der Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist nach § 16 a Abs. 1 Nr. 3 TierSchG vorhanden. Es stellt sich aber auch grundsätzlich die Frage, warum Tiere an Personen herausgegeben werden, gegen die ein Strafverfahren wegen Tierquälerei anhängig ist.“
Der andere Hund, der gequält worden war, bleibt im Tierheim – allerdings nur, weil es sich um einen Listenhund handelt, den der Mann grundsätzlich nicht halten darf.
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