Im Rahmen einer Routinekontrolle stellten die Wasserschutzpolizisten fest, dass der 51 -jährige Binnenschiffer keine entsprechende Fahrtauglichkeitsbescheinigung für das befahrene Revier in Bremerhaven vorlegen konnte. Das Binnenschiff hatte zuvor die Hunte und die Weser von Oldenburg nach Bremerhaven befahren. Dem niederländischen Schiffsführer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund eines Verstoßes gegen die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung wurde eine Anzeige gefertigt sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 278,50 Euro eingezogen.
Das Binnenschiff darf Bremerhaven erst wieder verlassen, wenn eine gültige Zulassung vorliegt.
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