Der Magistrat hat beschlossen, den Leistungsvertrag Abfall mit der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG) bis 2032 zu verlängern.
„Diese Verlängerung gibt der BEG Planungssicherheit für dringend notwendige Investitionen im zweistelligen Millionenbereich in die ökologisch sinnvolle Abfallverwertung im Bremerhavener Müllheizkraftwerk, unserer MBA“, erklärt Umweltdezernent, Stadtrat Hans-Werner Busch, der auch für die städtischen Entsorgungsbetriebe zuständig ist. Für den Stadtkämmerer, Bürgermeister Torsten Neuhoff, ist die Vertragsverlängerung ein wichtiges Signal, „die BEG als Arbeitgeber, als Auftraggeber für andere Unternehmen der Region und als Gewerbesteuerzahler zu stärken. Davon profitieren alle, Stadt und Unternehmen.
Mit der Magistratsentscheidung ist der Weg frei, das von der BEG geplante Investitionsprogramm in einer Größenordnung im zweistelligen Millionenbereich anzupacken. „Dieses Investitionsprogramm hat für die Stadt Bremerhaven viele positive Auswirkungen. Es bindet die Unternehmensgruppe an den Standort Bremerhaven und steigert den Wert und die Ergebnisse der städtischen Beteiligung an der BEG“, unterstreicht Bürgermeister Neuhoff. Die Stadt Bremerhaven ist an der BEG mit 25,1% beteiligt. Klar sei von Anfang an gewesen, dass sich ein Investitionsprogramm in dieser Größenordnung für die BEG nur über einen längeren Zeitraum amortisieren könne, erklärt Stadtrat Busch. Deshalb habe die Stadt auf ihr nach dem Leistungsvertrag Abfall aus dem Jahr 2002 zustehendes Kündigungsrecht zweimal verzichtet und so der Vertragsverlängerung bis 2032 zugestimmt.
Im Vorfeld war die Frage aufgetaucht, ob der Verzicht auf die Kündigung des Leistungsvertrags Abfall vergaberechtlich in Ordnung sei. Bereits die bis zum Frühjahr 2018 für die Bremerhavener Entsorgungsbetriebe zuständige Stadträtin Dr. Jeanne-Marie Ehbauer hatte die Einhaltung des Vergaberechts nach der Unbedenklichkeitserklärung eines Gutachters durch einen zweiten Gutachter überprüfen lassen, der ebenfalls keine Probleme mit der Laufzeitverlängerung gesehen hat. Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Vertragsverlängerung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergab ebenfalls positive Effekte und kommt zu dem Schluss, dass die Vertragsverlängerung aus Sicht sowohl des Haushalts als auch der Gebührenstabilität wirtschaftlich sei.
Die Vertragsverlängerung wird allerdings nur wirksam, wenn sich die BEG gegenüber der Stadt Bremerhaven verpflichtet, das Investitionsprogramm auch tatsächlich durchzuführen, den Betrieb des Müllheizkraftwerkes ohne Auslagerungen bis zum 01.01.2032 fortzuführen und einen gleichlautenden Kündigungsverzicht erklärt.
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