Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover richteten sich gegen fünf Beschuldigte, die im Verdacht stehen, Drittstaatsangehörigen ohne verfestigtes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht die Eheschließung mit hierfür angeworbenen Ehepartnern aus EU-Staaten gegen Entgelt vermittelt zu haben, um diesen ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik zu verschaffen. Die Beschuldigten nutzten zur Organisation der Taten offenbar gezielt die niedrigen bürokratischen Hürden, die in Dänemark für die Hochzeit von ausländischen Staatsangehörigen gelten. So wurden für die geschleusten Drittausländer in mehreren Fällen durch die Einbindung der von drei Beschuldigten in Hamburg betriebenen Hochzeitsagentur Termine vor dem Standesamt auf der dänischen Insel Aero gebucht, um dort die Heirat mit dem jeweils vermittelten Ehepartner aus einem EU-Staat vollziehen zu lassen. Zwischen den beteiligten Ehepartnern bestand hierbei weder ein Interesse an einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft noch eine andersartige soziale Bindung. Durch die formale Eheschließung in Dänemark konnten die Drittausländer sich aber bereits bei der Wiedereinreise auf ein eigenes Freizügigkeitsrecht berufen, auf dessen Grundlage sie dann regelmäßig die Erteilung eines Aufenthaltstitels durch deutsche Verwaltungsbehörden beantragten.
In strafrechtlicher Hinsicht wird den Beschuldigten u.a. gewerbsmäßige Einschleusung von Ausländern, gewerbsmäßige Urkundenfälschung, Beihilfe zur Eingehung einer Doppelehe sowie die Bestechung ausländischer Amtsträger vorgeworfen.
Da wesentliche Tathandlungen in Dänemark durchgeführt wurden, bildeten die auf deutscher und dänischer Seite beteiligten Justiz- und Polizeibehörden ein sog. JOINT INVESTIGATION TEAM (JIT), welches sich aus Beamten beider Staaten zusammensetzt und die für die Ermittlungen notwendige gegenseitige Rechtshilfe erheblich vereinfacht. Darüber hinaus gewährleistete die EU-Agentur EUROJUST die grenzüberschreitende Koordination der Ermittlungen. Zudem unterstützte EUROPOL die polizeiliche Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse. In die Ermittlungen und den Einsatz waren zudem Beamte des deutsch-dänischen Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Padborg/Dänemark eingebunden.
Die durch das Amtsgericht Hamburg angeordneten 12 Durchsuchungsbeschlüsse wurden heute in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremerhaven, Nordrhein-Westfalen sowie in Dänemark durch Beamte der Bundespolizei und der dänischen Polizei vollstreckt. Die Durchsuchungsmaßnahmen in Hamburg wurden vor Ort durch zwei EUROPOL-Beamte begleitend unterstützt.
Insgesamt waren rund 170 deutsche und dänische Polizeibeamte sowie 2 Staatsanwälte in beiden Staaten am Einsatz beteiligt.
Die Beamten stellten im Zuge des Einsatzes u.a. zahlreiche Datenträger, Pässe, gefälschte Aufenthaltstitel, Mobiltelefone und Geschäftsunterlagen sicher, die nun zur Feststellung der genauen Anzahl der vermittelten Scheinehen ausgewertet werden.
Der Einsatzleiter der Bundespolizei, Helgo Martens, stufte die bisherigen Einsatzmaßnahmen als erfolgreich ein: "Mit dem Einsatz wurden internationale Geschäftsstrukturen zerschlagen, die zur missbräuchlichen Scheineheanbahnung von Schleusernetzwerken genutzt wurden. Die Grundlage für diesen Ermittlungserfolg wurde durch die vertrauensvolle grenzüberschreitende Zusammenarbeit der eingebundenen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in Deutschland und Dänemark gelegt."
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