Der überraschte Fahrer gab die Urkundenfälschung zu. Da er die Versicherung nicht bezahlte, wurde sein Kennzeichen entsiegelt. Damit entfiel auch die Zulassung zum Verkehr.
Kurzerhand kratzte der 48-Jährige ein Zulassungssiegel und eine passende HU-Plakette von einem baugleichen Auto ab und klebte sie sorgfältig auf sein Kennzeichen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kennzeichen des Autos wurden beschlagnahmt. Nun erwarten den Beschuldigten 3 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Haftpflichtversicherung und eine Strafanzeige nach der Abgabenordnung (Steuer).
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