Bremerhaven/Loxstedt.
Am Montag, 19.03.2018, gegen 09.10 Uhr, wurde durch Beamte des Polizeikommissariats Geestland ein Kleintransporter mit Anhänger aus Moldawien auf der A27 kontrolliert. Dabei stellten sie fest, dass der 31-jährige Fahrzeugführer aus Moldawien nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Ebenso wurde ein Strafverfahren gegen den Halter eingeleitet, der diese Fahrt zuließ. Bereits am gleichen Tag, um 08.30 Uhr, hatten Beamte des Polizeikommissariats Geestland einen 36-jährigen Bremer auf der A 27 angehalten und überprüft. Auch hier war die erforderliche Fahrerlaubnis für den Kleintransporter mit Anhänger nicht ausreichend. Auch hier wurden Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis gegen den Fahrer und gegen den Halter eingeleitet. Ebenso wurde die Weiterfahrt untersagt. Ebenfalls am Montag (19.03.2018), 22.50 Uhr, wurde ein Sattelzug kontrolliert. Hier wurde durch die Beamten festgestellt, dass die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse CE seit 4 Monaten abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.
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