Das Steueramt erinnert alle Nutzerinnen und Nutzer von Zweitwohnungen in der Stadt Bremerhaven an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für 2017.
Die
Abgabe beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete und ist bis zum 1. März
2018 fällig. Die Steuerpflichtigen haben insofern ebenfalls bis zum 1.
März 2018 eine Steuererklärung abzugeben, in der die Steuer selbst zu
berechnen ist. Gleichzeitig sind die fälligen Beträge unter Angabe der
Steuernummer an die Stadtkasse Bremerhaven (Weser-Elbe Sparkasse, IBAN
DE 98 2925 0000 0001 1000 09) zu überweisen oder rechtzeitig ein
SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer sowie ausführliche Informationen und Hinweise sind im Internet unter www.bremerhaven.de/zweitwohnungsteuer verfügbar. Telefonische Auskünfte sind beim Steueramt unter 0471 5902325 und 0471 5902820 erhältlich. Steuernummern können unter zwost@magistrat.bremerhaven.de oder auf postalischem Wege (Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven) angefordert werden.
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Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer sowie ausführliche Informationen und Hinweise sind im Internet unter www.bremerhaven.de/zweitwohnungsteuer verfügbar. Telefonische Auskünfte sind beim Steueramt unter 0471 5902325 und 0471 5902820 erhältlich. Steuernummern können unter zwost@magistrat.bremerhaven.de oder auf postalischem Wege (Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven) angefordert werden.
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