Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Der Jugendhilfeausschuss beim
Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine
Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinen bzw. Jugendschöffen
für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufstellen. Diese Liste soll ebenso
viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen
enthalten, die als Jugendschöffinen bzw. Jugendschöffen und
Jugendhilfsschöffen bzw. Jugendhilfsschöffinnen benötigt werden.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Sprache beherrschen.
Antragsvordrucke und weitere Informationen können direkt unter www.bremerhaven.de in der Rubrik „Bürgerservice“ abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Anträge per Email ( jugendamt@magistrat.bremerhaven.de) oder telefonisch unter 0471 5902857 anzufordern oder im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auszufüllen.
Die Volkshochschule Bremerhaven bietet in Kooperation mit dem Senator für Justiz und Verfassung am 15. Februar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Im Rahmen dieser Veranstaltung können sich Interessierte umfassend über das verantwortungsvolle Schöffenamt informieren. Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft und des Landesverbandes der Schöffen geben Einblicke in die Praxis der Strafjustiz und erläutern die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Schöffenamt verbunden sind.
Weiterhin bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf seiner Internetseite (www.schoeffen-nds-bremen.de ) vielfältige Informationen zum Schöffenamt, zur Schöffenwahl 2018, zu Fortbildungsveranstaltungen für Schöffinnen und Schöffen sowie zu seiner verbandlichen Arbeit an.
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Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/Jugendschöffe, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Sprache beherrschen.
Antragsvordrucke und weitere Informationen können direkt unter www.bremerhaven.de in der Rubrik „Bürgerservice“ abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Anträge per Email ( jugendamt@magistrat.bremerhaven.de) oder telefonisch unter 0471 5902857 anzufordern oder im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auszufüllen.
Die Volkshochschule Bremerhaven bietet in Kooperation mit dem Senator für Justiz und Verfassung am 15. Februar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Im Rahmen dieser Veranstaltung können sich Interessierte umfassend über das verantwortungsvolle Schöffenamt informieren. Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft und des Landesverbandes der Schöffen geben Einblicke in die Praxis der Strafjustiz und erläutern die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Schöffenamt verbunden sind.
Weiterhin bietet der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen auf seiner Internetseite (www.schoeffen-nds-bremen.de ) vielfältige Informationen zum Schöffenamt, zur Schöffenwahl 2018, zu Fortbildungsveranstaltungen für Schöffinnen und Schöffen sowie zu seiner verbandlichen Arbeit an.
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