Mit Ablauf des Kalenderjahres 2018 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinen bzw. Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufstellen. Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffen/ -innen und Jugendhilfsschöffen/ -innen benötigt werden.Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/ Jugendschöffe, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2019 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Sprache beherrschen.
Antragsvordrucke und weitere Informationen können direkt unter www.bremerhaven.de in der Rubrik „Bürgerservice“ abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Anträge per Email ( jugendamt@magistrat.bremerhaven.de) oder telefonisch unter 590 28 57anzufordern oder im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr auszufüllen.
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