Eine 27-Jährige befuhr mit ihrem Pkw die Elbestraße in Fahrtrichtung Süden. An der Grundstückszufahrt zu einem Verbrauchermarkt bog sie nach rechts auf den dortigen Parkplatz ab. Dabei übersah sie einen von vorne kommenden 28-jährigen Fahrradfahrer. Dieser fuhr den auch für Radfahrer zugelassenen Gehweg in Fahrtrichtung Norden.
An beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Der Radfahrer zog sich nach seinen Angaben keine Verletzungen zu.
Bei der Überprüfung des Rades wurde festgestellt, dass die Hinterbremse ohne Funktion war. Eine Frontbeleuchtung fehlte. Ob die Vorderradbremse durch den Unfall beschädigt wurde, konnte nicht ermittelt werden. Die Bremsbeläge waren komplett abgefahren. Das Rad verblieb verschlossen am Unfallort.
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