Wie sie sich im Verlustfall Ihrer Zahlungskarten richtig schützen
Der Besuch auf dem
Weihnachtsmarkt gehört für viele Verbraucher traditionell zur
Adventszeit dazu. Doch bei dichtem Gedränge zwischen Glühweinstand und
Lebkuchenbude müssen Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt mit
Taschendieben und Trickbetrügern rechnen. Oftmals bemerken die
Bestohlenen viel zu spät, dass ihr Portemonnaie samt Bargeld und
Zahlungskarten weg ist.
Gerade in langen
Schlangen an den Marktbuden ist es für Diebe einfach, an Wertsachen zu
kommen. Oft reicht schon ein leichtes Anrempeln aus, um den Geldbeutel
oder das Handy unbemerkt aus der Jacke oder Tasche zu entwenden. Die
möglichen finanziellen Schäden können erheblich sein, von der Aufregung
ganz zu schweigen.
„Auf der sicheren
Seite sind Karteninhaber, die im Umgang mit girocard (früher EC-Karte)
und Geheimzahl ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Dann erstatten
Banken und Sparkassen in der Regel unberechtigte Abbuchungen, falls die
Karte missbräuchlich eingesetzt wird“, empfiehlt Annabel Oelmann,
Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Weitere Haftungsbedingungen
sind von den Kreditinstituten in ihren jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen festgelegt.
Tipps für einen unbeschwerten Besuch auf dem Weihnachtsmarkt
· Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
· Verteilen
Sie Bargeld, girocard und Kreditkarte in verschlossenen Innentaschen
der Kleidung bzw. nutzen Sie einen Geldgürtel oder einen Brustbeutel.
· Tragen Sie Ihre Handtasche immer geschlossen und mit der Verschlussseite eng am Körper.
· Achten Sie – gerade im Gedränge – verstärkt auf Ihre Wertsachen.
Wer den Diebstahl seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte umgehend handeln
· Lassen
Sie sofort alle Karten sperren. Am einfachsten geht das telefonisch
über den zentralen Sperr-Notruf 116 116. Mit dieser Nummer lassen sich
alle girocards und die meisten Kreditkarten sperren. Aus Deutschland ist
die 116 116 kostenfrei, Gebühren für Anrufe aus dem Ausland sind
abhängig vom ausländischen Anbieter/ Netzbetreiber.
· Unter www.sperr-notruf.de gibt es eine Liste der teilnehmenden Herausgeber.
· Informieren Sie zusätzlich umgehend Ihre Bank oder Sparkasse.
· Zeigen Sie den Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann die girocard für das elektronische Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte und Unterschrift) sperren.
· Prüfen Sie in den nächsten Wochen sorgfältig Ihre Kontobewegungen und lassen Sie unrechtmäßige Lastschriften zurückbuchen.
Kommentar veröffentlichen