Bei der Überprüfung des Fahrers konnte dieser lediglich den Fahrzeugschein vorzeigen.
Da nicht festgestellt werden konnte, ob die genannten Personalien richtig waren und der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde er zur Identitätsfeststellung an der Wache Lehe vorgeführt.
Dort stellte sich heraus, dass der Fahrer der 29-jährige Sohn des Fahrzeughalters und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Gegen den Vater wurde eine Strafanzeige ´Als Halter jemanden das Kfz führen lassen, obwohl der die erforderliche Erlaubnis nicht hat´ geschrieben.
Kommentar veröffentlichen