Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hatte. Da die Eigentumsverhältnisse nicht abschließend geklärt werden konnten, stellten die Polizeibeamten die Kfz-Kennzeichen und die Fahrzeugschlüssel sicher. Der Pkw wurde stillgelegt.
Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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