Ab dem 1. Juli 2017 wird im Land Bremen eine Wettbürosteuer erhoben. Dieser Steuer unterliegen alle Betriebe, die das Vermitteln und Verfolgen von Wetten anbieten. Die Steuer beträgt je Bildschirm pro Monat 60 Euro. Betreiber müssen die Wettbürosteuer selbst anmelden und bis zum zehnten Tag des Folgemonats überweisen. Damit ist die Steuer erstmals bis zum 10. August 2017 an die zuständige Steuerstelle zu melden und abzuführen.
Die
Wettbürosteuer wird seit einigen Jahren von immer mehr Gemeinden in
Deutschland erhoben. Sie existiert beispielsweise bereits in zahlreichen
Städten Nordrhein-Westfalens, unter anderem in Dortmund, Düsseldorf,
Duisburg und Essen. Dort wird die Steuer im Gegensatz zu Bremen anhand
der Größe des Wettbüros bestimmt. Das Land Bremen besteuert nach Anzahl
der Bildschirme. Bisher zahlen Wettbüros im Land Bremen weder
Vergnügungs- noch Wettbürosteuer.
Weitere Informationen gibt es bei
den zuständigen Steuerstellen: Für die Stadt Bremen ist das Finanzamt
Bremen, für die Stadt Bremerhaven ist der Magistrat Bremerhaven,
Steueramt, verantwortlich. Im Internet gibt es die erforderlichen
Vordrucke zum Herunterladen:
Stadtgemeinde Bremen: http://www.finanzen.bremen.de/steuern/gemeindesteuern/wettbuerosteuer-54773Stadt Bremerhaven: https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/adressen-oeffnungszeiten/steueramt-wettbuerosteuer.48181.html
Die betroffenen Personen werden
gebeten, stets den Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung“ und die „Anlage
zur Wettbürosteuer-Anmeldung“ zu verwenden.
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