Der Veterinärdienst des Landes Bremen musste zum wiederholten Male
Welpen in Obhut nehmen. Derzeit sitzen drei Welpen in der
Quarantäneeinrichtung im Tierheim Bremen sowie zwei Welpen im Tierheim
Bremerhaven, die illegal aus dem Ausland viel zu jung eingeführt worden
waren und vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst
des Landes Bremen (LMTVet) innerhalb von nur vier Wochen sichergestellt
und isoliert werden mussten. Die Tiere waren gerade einmal acht Wochen
alt und besaßen noch keinen ausreichenden Tollwutschutz. Die zwei Tiere
aus Bremerhaven stammten aus einem nicht gelisteten Drittland, die drei
Welpen in Bremen aus Litauen.
In der Regel werden die Welpen zu
jung, geschwächt und ohne die erforderlichen Impfungen angeboten. Häufig
stammen sie aus Ländern, in denen die Tollwut noch beheimatet ist,
sodass diese Tiere eine Gefahr für die künftigen Besitzer darstellen
können. Auch stammen sie aus "Massenzuchten", bei denen bereits die
Haltung der Elterntiere tierschutzwidrig ist, die sich nicht um die
Sozialisation der Welpen kümmern, so dass bei diesen Tieren
Verhaltensstörungen im Erwachsenenalter programmiert sind. Auch werden
sie häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Kofferraum über lange
Fahrtstrecken transportiert, bevor sie in Deutschland – häufig über
(ebay-)Kleinanzeigen – angeboten werden.
Der LMTVet warnt davor,
sehr junge Welpen ohne Begleitpapiere oder mit ausländischen
Impfausweisen zu kaufen. Sobald das zuständige Veterinäramt von
derartigen Tieren erfährt, ist es gezwungen, die Tiere sicherzustellen
und auf Kosten des Halters in einer Quarantäneeinrichtung
unterzubringen. Welpen können erst im Alter von zwölf Wochen geimpft
werden, um einen ordnungsgemäßen Impfschutz gegen Tollwut aufbauen zu
können. Dieser Aufbau dauert weitere drei Wochen, in denen die Welpen im
Tierheim verweilen müssen. Bei Hunden aus bestimmten Drittstaaten wie
beispielsweise der Türkei schließt sich eine Blutuntersuchung und bei
ausreichendem Impftiter eine weitere dreimonatige Quarantäne an, bevor
sie endlich an ihre Besitzer zurückgegeben - oder noch häufiger an
Dritte vermittelt - werden können, da sich die ursprünglichen Besitzer
von den Welpen abgewandt haben.
Hier gehts zum Sofort.Credit für Jedermann
Mehr zum rechtlichen Hintergrund erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
BMEL - Tierschutz - Illegaler Handel mit Hundewelpen.
Bei
Verdacht auf illegalen Welpen-Handel können Sie sich in Bremen und
Bremerhaven an unsere Amtstierärzte im LMTVet wenden unter
www.lmtvet.bremen.de/
.
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