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Vorgesehen sind in dem Entwurf Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und bei Tötung oder Verletzung von Unfallopfern eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Daneben drohen regelmäßig der Entzug des Führerscheins und die Einziehung des Autos.
Bisher können illegale Autorennen, wenn es dabei nicht noch zu anderen Straftaten kommt, nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Das entspricht bei weitem nicht dem Gefährdungspotential von Rasereien auf öffentlichen Straßen.
Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner: "Ich begrüße, dass nun auch die zuständigen Bundesministerien die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen erkannt haben und im Sinne der Bundesratsinitiative der Länder tätig werden wollen."
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