Ab Sonntag wird die Stallpflicht für Geflügel angeordnet um diese bis auf weiteres vor Wildvogelkontakt zu schützen / Geflügelhaltung muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden!
In den vergangenen Wochen ist in verschiedenen Ländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. In Schleswig-Holstein wurde am vergangenen Wochenende der Verdacht, dass verendete Wildvögel mit dem Virus H5N8 infiziert waren, bestätigt. Am Plöner See und in der Umgebung waren mehr als 100 tote Reiherenten, Blesshühner, Möwen, Gänse und Schwäne entdeckt worden. Auch am Bodensee und aktuell in Mecklenburg-Vorpommern wurden tote Wildvögel positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) ordnet heute (11.November 2016) die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen an. Die Pflicht gilt ab Sonntag, dem 13. November 2016 und betrifft ca. 350 Halter und Halterinnen, darunter viele Hobbyhaltungen im Land Bremen, die zusammen etwa 9000 Tiere besitzen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Am 9.11.2016 hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) in seiner Analyse der Situation empfohlen, die "Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen." Dieser Einschätzung schließt sich die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in einer eigenen Risikobewertung an. Demnach muss der Kontakt von wildlebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände vor der Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hohen Wildvogeldichte. Hierzu zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.
Der Pflicht kann durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), nachgekommen werden.
Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.
Die Haltung von Geflügel ist nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halterinnen und Halter von Geflügel in Bremen und Bremerhaven auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter/innen, die lediglich ein oder zwei Tiere halten.
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