Die Polizei wurde verständigt. Die Beamten sollten dem Hausverbot Nachdruck verleihen und sprachen ihrerseits einen Platzverweis aus, um die Situation zu beruhigen. Dem folgte der 32-Jährige anfänglich, -verfiel dann aber doch in Diskussionsbedarf. Die Polizei wiederholte ihre Aufforderung unmissverständlich und drohte dem betrunkenen Mann die Ingewahrsamnahme an.
Der ließ es darauf ankommen und stieß wüste Beleidigungen in Richtung der Ordnungshüter aus. Gegen den nun folgenden Abtransport mit einem Streifenwagen zum Polizeigewahrsam widersetzte er sich vehement. Das Spucken, Treten und Schlagen half am Ende nichts und trieb lediglich die Gebühren in die Höhe.
Kosten fallen an z.B. für den Einsatz der Polizeibeamten und des Fahrzeuges. Dazu kommen Gebühren für die Unterbringung im Polizeigewahrsam, der Blutprobenentnahme und die Reinigung von diversem Einsatzgerät und der Zelle. Die Polizeibeamten schrieben Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
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