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Programmstart für öffentlich geförderte Beschäftigung - Arbeitgeber können ab sofort Anträge einreichen

Bremen hat eine über Jahre verfestigte Quote von Langzeitarbeitslosen. Menschen, die seit mehr als zwei Jahren keiner festen Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgegangen sind, gelten als langzeitarbeitslos. Bei vielen liegt die letzte Festanstellung noch länger zurück.

Um Langzeitlosen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben, hat der Bremer Senat ein eigenes arbeitsmarktpolitisches Programm aufgelegt. Mit der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen 500 Arbeitsplätze geschaffen werden, 300 in Bremen, 200 in Bremerhaven. In der Seestadt fiel der Startschuss zur Umsetzung des Programms bereits im September, nun geht es auch in Bremen los. "Trotz der schwierigen finanziellen Situation Bremens setzt der Senat Landesmittel ein, um ein deutliches Signal in der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu setzen", erklärt Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. "Menschen, die nun über die geförderte Beschäftigung wieder an einen geregelten Tagesablauf herangeführt werden und eine ihren Möglichkeiten entsprechende Beschäftigung und Qualifizierung erfahren, haben sich nach der zweijährigen Förderphase in ihrem Betrieb hoffentlich schon unentbehrlich gemacht und haben ansonsten bessere Voraussetzungen für eine weitere Beschäftigung." Die aktuelle Zahl der Arbeitslosen in Bremen beträgt 37.000, davon sind circa 16.000 langzeitarbeitslos. "Ab sofort können potenzielle Arbeitgeber Förderanträge beim Jobcenter Bremen und Bremerhaven stellen", damit gibt Senator Günthner den offiziellen Start der Umsetzung des Förderprogramms bekannt.
Über das Programm können Betriebe eine zweijährige Förderung erhalten, die Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent der Arbeitgeber-Brutto-Kosten bedeuten. "In Einzelfällen ist auch eine hundertprozentige Förderung möglich", betont Susanne Ahlers, Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen, das das Programm in der Stadt Bremen umsetzt. "Die Zielgruppe, die wir ins Auge fassen, sind Arbeitslose, die in den letzten zwei Jahren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten haben", so Günthner. "Insbesondere Frauen, die alleinerziehend sind, sollen berücksichtigt werden", ergänzt Ahlers. "Wer alleinerziehend ist, kann nicht ganztägig berufstätig sein und findet unter diesen Umständen schwieriger eine Tätigkeit. Auch wer über fünfzig Jahre alt ist, einen Migrationshintergrund hat oder über gar keine oder eine veraltete Ausbildung verfügt, kann besondere Vermittlungshemmnisse haben."
Adressaten dieses Programms sind neben den Eigenbetrieben des Landes und der Stadtgemeinde auch Betriebe der freien Wirtschaft. "Wir begrüßen die grundsätzliche Stoßrichtung des Senatsprogramms, Langzeitarbeitslose zu integrieren und ihre soziale Teilhabe zu fördern, und werden gemeinsam mit dem Handwerk für eine Teilnahme am Programm werben", erklärt Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Lande Bremen. Ob als Hilfskraft, Unterstützung oder Begleitung, die Tätigkeiten sollten zunächst einfach sein, um eine mögliche Überforderung zu vermeiden.
Der Senat stellt insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung. Ansprechperson beim Jobcenter Bremen ist Susanne Ploog. Thorsten Armstroff und Karin Jahn vom Arbeitsressort beraten gerne bei Einzelfragen.
Weiter Informationen finden Sie hier: www.jobcenter-bremen.de/site/foerderungsmoeglichkeiten_arbeitgeber/ .

Programmstart für öffentlich geförderte Beschäftigung - Arbeitgeber können ab sofort Anträge einreichen

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