In der Zeit vom 16. Juni bis zum 15. September fanden
in der Stadt Bremerhaven 145 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche statt.
In 121 Fällen verweigerten die Verkäufer und Verkäuferinnen die Abgabe
von Spirituosen an Jugendliche. In 24 Fällen kam es aber doch noch zum
Verkauf an Jugendliche. Das Aktionsbündnis aus Polizei und Bürger- und
Ordnungsamt kündigte weitere Kontrollen an. Insgesamt ist ein Trend zum
Positiven erkennbar.
„Auffällig war bei den Verkäufen, dass trotz Vorlage des verlangten Personalausweises hochprozentiger Alkohol an die jugendlichen Testpersonen verkauft wurde“, erklärte Silvia Bast von der Polizeilichen Beratungsstelle der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Für einen Verkäufer oder eine Verkäuferin bedeutet dies in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Der Betreiber wird mit 2000 Euro zur Kasse gebeten.
Das Aktionsbündnis war mit den Testkäufern wieder in den unterschiedlichsten Einzelhandelsbereichen unterwegs: Die Palette reichte vom Kiosk über die Tankstelle bis hin zum Discounter. Bei den jetzigen Kontrollen zeigte sich erneut der erfreuliche Trend, dass in der Regel nach dem Ausweis der jungen Testkäufer gefragt wurde. Nur in 18 Fällen fragten die Verkäufer nicht danach.
Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass die Kontrollen zum Ergebnis haben, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Bereich des Einzelhandels deutlich verringert wird. Das Aktionsbündnis wird die Testkäufe weiter fortsetzen. „Ohne Kontrolle geht es nicht“, so die Mitwirkenden.
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„Auffällig war bei den Verkäufen, dass trotz Vorlage des verlangten Personalausweises hochprozentiger Alkohol an die jugendlichen Testpersonen verkauft wurde“, erklärte Silvia Bast von der Polizeilichen Beratungsstelle der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Für einen Verkäufer oder eine Verkäuferin bedeutet dies in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Der Betreiber wird mit 2000 Euro zur Kasse gebeten.
Das Aktionsbündnis war mit den Testkäufern wieder in den unterschiedlichsten Einzelhandelsbereichen unterwegs: Die Palette reichte vom Kiosk über die Tankstelle bis hin zum Discounter. Bei den jetzigen Kontrollen zeigte sich erneut der erfreuliche Trend, dass in der Regel nach dem Ausweis der jungen Testkäufer gefragt wurde. Nur in 18 Fällen fragten die Verkäufer nicht danach.
Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass die Kontrollen zum Ergebnis haben, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Bereich des Einzelhandels deutlich verringert wird. Das Aktionsbündnis wird die Testkäufe weiter fortsetzen. „Ohne Kontrolle geht es nicht“, so die Mitwirkenden.
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