Die Höhe von 3,50 Meter seines Brummis reichte aus, um gegen die Verkleidung des Daches zu fahren und es zu zerbrechen. Dabei entstanden Schäden in Höhe von geschätzt 1.000 Euro. Die Polizei rät nicht nur Berufskraftfahrern, sondern auch Pkw-Fahrern dazu, sich über die Abmessungen ihres Fahrzeugs zu informieren. In der Zulassungsbescheinigung sind die Abmessungen aufgeführt. Sie können auch für Pkw-Fahrer mal wichtig sein, wenn sie beispielsweise in Baustellenbereichen Fahrbahnen benutzen wollen, die in ihrer Breite durch Verkehrszeichen beschränkt sind. Da kann es durchaus vorkommen, dass breite Pkw diese Fahrspuren nicht benutzen dürfen.
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