Die Grenzkontrollstelle in Bremerhaven gehört zu den modernsten in Europa und wurde 2010 in Betrieb genommen. An zehn Andockrampen kommen in vier Bereichen die Waren an: zwei Bereiche für Lebensmittel oder sonstige Erzeugnisse tierischer Herkunft, und je einen Bereich für pflanzliche Lebens- und Futtermittel sowie für die Pflanzengesundheitskontrolle. Die Pflanzengesundheitskontrolle hat die Aufgabe zu verhindern, dass Krankheiten oder Erreger eingeschleppt werden, die für die heimische Pflanzenwelt eine Gefahr darstellen.
Die Aufgaben der Grenzkontrollstellen liegen insbesondere in der fachrechtlichen Überprüfung von Lebensmitteln, Futtermitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft, um die EU vor der Einschleppung von Tierseuchen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Gefahren durch importierte Lebensmittel sowie Tiere vor gesundheitsschädlichen Futtermitteln zu schützen. Inzwischen müssen auch immer mehr Lebens- und Futtermittel pflanzlicher Herkunft sowie Bedarfsgegenstände aus Drittländern vor der Einfuhr in das Gebiet der Europäischen Union in einer Grenzkontrollstelle vorgestellt werden.
Bremerhaven zählt mit etwa 18.000 geprüften Sendungen zu den größeren der europaweit 280 Grenzkontrollstellen an Häfen, Flughäfen und Straßenübergängen. Zu den überprüften Produkten gehören Fisch, Geflügel- und Rotfleisch, Honig und Futtermittel, aber zunehmend auch pflanzliche Lebensmittel wie Mandeln und Erdnüsse.
Sind alle Ergebnisse zufriedenstellend, steht einer zollrechtlichen Abfertigung der Ware zum freien Verkehr innerhalb der EU nichts entgegen. Waren, die gesundheitlich bedenklich sind oder Tierseuchenerreger enthalten oder nicht den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen, werden von der Einfuhr zurückgewiesen. Sie müssen ins Ursprungsland zurückgeschickt oder unschädlich gemacht und beseitigt werden.
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