Kriminalprävention und Opferhilfe sind zwei zentrale Säulen innerhalb der Kriminalitätsbekämpfung, in deren Rahmen auch staatliche und nichtstaatliche Institutionen, die sich auf dem Gebiet des Opferschutzes engagieren, miteinander vernetzt werden sollen.
Der WEISSE RING e.V. hilft aufgrund seiner Satzung Personen, die durch vorsätzliche und fahrlässige strafbare Handlungen geschädigt wurden. Darüber hinaus tritt er öffentlich für die Belange der Opfer ein und unterstützt Projekte der Kriminalprävention. Der WEISSE RING e.V. steht Hilfesuchenden als Ansprechpartner und den Behörden als Partner zur Verfügung.
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven und der WEISSE RING e.V. wollen in Zukunft ihre bisherige Zusammenarbeit beibehalten und im Rahmen ihrer personellen und zeitlichen Möglichkeiten ausbauen. In Aufgabenfeldern, in denen gemeinsame Aktivitäten möglich sind, stimmen sich die Partner aufeinander ab, um größtmögliche Synergieeffekte zu realisieren.
Um die Möglichkeiten der Informationen und Hilfe für die Opfer von Straftaten weiter zu verbessern, haben die Kooperationspartner folgende Zusammenarbeit vereinbart:
Der WEISSE RING e.V. bietet unterstützende Hilfe im Rahmen seiner Satzung ohne Einschränkung auf bestimmte Straftaten und ohne Voraussetzung einer Mitgliedschaft jedem Opfer an.
Der WEISSE RING e.V. gewährleistet die frühzeitige Erreichbarkeit seiner Außenstellen für die Opfer und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven.
Die Partner haben den kostenlosen Austausch ihrer Medien, insbesondere der Präventionsmedien vereinbart.
Die gemeinsamen Aktivitäten der Kooperationspartner werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aufeinander abgestimmt. Die Kosten für daraus resultierende eigene Aufwendungen trägt jeder Partner selbst. Insbesondere haftet jeder Partner für seine eigenen Aktivitäten.
Opfer und Zeugen von Straftaten werden von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven in geeigneten Fällen auf die Hilfeleistungen des WEISSEN RINGes e.V. hingewiesen. Dazu stellt der WEISSE RING e.V. Informationsmaterial zur Verfügung, aus dem sich die Hilfsmöglichkeiten und die Erreichbarkeiten der zuständigen Außenstelle in Bremen ergeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Daten des Opfers an die jeweilige Außenstelle weiterzuleiten, soweit das Opfer zustimmt.
Die Außenstellen des WEISSEN RINGes e.V. berichten den zuständigen Justizbehörden in geeigneter Weise und bei Zustimmung des Opfers über die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen in den übermittelten Fällen.
Der WEISSE RING weist in geeigneten Fällen von ihm betreute Opfer von Straftaten auf die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs hin. Auf Wunsch des Opfers können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGes e.V. die Opfer auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs als Begleitperson unterstützen.
Der Landesverband Bremen des WEISSEN RINGes e.V. unterstützt die Ortspolizeibehörde Bremerhaven bei der Aus- und Fortbildung im Hinblick auf die Opferhilfe. Die Zentralstelle Kriminalprävention der Polizei Bremen fördert die Zusammenarbeit mit dem WERISSEN RING e.V.; beide Parteien erklären, sich gegenseitig in der Opferhilfe zu unterstützen.
Die Kooperationspartner haben weiter vereinbart, Informationen über einschlägige Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Tagungen auszutauschen und koordinieren die gegenseitige Beteiligung. Im Sinne eines ganzheitlichen Netzwerkgedankens sollen durch einen regelmäßigen Informationsaustausch der Partner weitere gemeinsame Handlungsfelder identifiziert und von beiden Seiten genutzt werden.
Die Partner haben sich zugesichert, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
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