2010 beschlossen die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Kreistage in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven die Errichtung einer gemeinsamen Leitstelle in den Räumlichkeiten der Zentralen Feuerwache in Bremerhaven. Die ursprüngliche Absicht der Gebietskörperschaften, als Organisationsform für die gemeinsame Leitstelle den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu verfolgen, scheiterte im Vorfeld an der notwendigen Zustimmung des Niedersächsischen Innenministeriums.
Um dennoch die erwarteten Synergieeffekte aus einem gemeinsamen Betrieb der Leitstelle annähernd zu erreichen, wurde die (von den Ministerien nicht zustimmungspflichtige) Vertragsform einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft als Betriebsform für die künftige gemeinsame Leitstelle gewählt. Die drei Vertragspartner verständigten sich unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten darauf einen möglichst wirtschaftlichen Personaleinsatz sicherzustellen.
Rechtlich bestehen jedoch weiterhin drei Leitstellen aus drei Gebietskörperschaften parallel nebeneinander. Das bedeutet u.a. drei unterschiedliche personalführende Stellen. Somit können z.B. arbeits- und personalrechtliche Maßnahmen ausschließlich durch die jeweiligen Vertragsparteien umgesetzt werden. Der wirtschaftliche und effiziente Personaleinsatz ist hierdurch gefährdet.
Vor dem Hintergrund geänderter politischer Rahmenbedingungen in Niedersachsen, sollte nun das ursprüngliche Ziel der Bildung einer gemeinsamen Leitstelle mit einem Personalkörper im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wieder angestrebt werden um die Optimierungen im Personalbereich umzusetzen.
Den neuen vertraglichen Regelungen wurden durch die bisher beteiligten politischen Gremien in Osterholz und Bremerhaven zugestimmt. Eine Beschlussfassung in den politischen Gremien des Landkreises Cuxhaven wurde jedoch gestoppt.
Stadtrat und Dezernent der Feuerwehr Bremerhaven, Jörn Hoffman, bezweifelt nun, dass nach dem "“Aussetzen der Beschlussfassung“ der Cuxhavener Gremien zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine weitere Zusammenarbeit vertrauensvoll möglich und sinnvoll ist.
Hoffmann: "Wir waren durch den neuen Vertragsentwurf auf einem guten Weg, unser ursprüngliches Ziel zu erreichen, dieses scheint nun nicht mehr umsetzbar.“
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