"Der Offshore-Terminal Bremerhaven ist für die
wirtschaftliche Entwicklung der Region und des Bundeslandes Bremens
sowie für den Windenergie-Standort Bremerhaven unverzichtbar." Damit
reagiert Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) auf die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Bremen, das am gestrigen Mittwoch (18. Mai 2016)
einen vorläufigen Baustopp für den Terminal in der Weser angeordnet hat.
Gleichzeitig weist Grantz darauf hin, dass es sich bei dem Beschluss um
eine vorläufige Beurteilung der Rechtslage handelt und nicht um eine
Bewertung der inhaltlichen Notwendigkeit des geplanten Offshore
Terminals.
„Der OTB als zentrale Umschlagsanlage für die Windenergie-Industrie ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft der Seestadt und auch der Region. Durch die bereits ansässigen Unternehmen und Neuansiedlungen erwarten wir ein Arbeitsplatz-Potenzial von mehreren tausend Jobs und einen weiteren wesentlichen Anschub für die gewerbliche Entwicklung im Gewerbegebiet Luneplate“, erläuterte OB Grantz. Das Projekt dürfe nicht weiter verzögert werden.
Das Verwaltungsgericht Bremen ist der Ansicht, dass das Planfeststellungsverfahren für den Offshore-Terminal nicht vom Land Bremen, sondern vom Bund hätte durchgeführt werden müssen, da es ich bei der Weser um eine Bundeswasserstraße handelt. „Die Stadt Bremerhaven ist hier gemeinsam mit den senatorischen Behörden anderer Auffassung. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Einvernehmen mit dem Bund und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vom Land Bremen durchgeführt, da sich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für nicht zuständig erklärt hat. Am gesamten Verfahren bis hin zum gültigen Planfeststellungsbeschluss war die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beteiligt“, so Grantz.
Von Seiten des Landes werde nun gemeinsam mit dem Bund geprüft, ob Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werde. Die Frist hierfür betrage zwei Wochen. Grantz: „Ich gehe fest davon aus, dass der gesamte Senat sich weiterhin eindeutig und unzweifelsfrei für das Projekt OTB einsetzt und alle Möglichkeiten zur Realisierung ausschöpft.“
„Unabhängig davon steht außer Frage, dass das geplante Test-Windrad der Firma Adwen auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Luneort gebaut werden kann“, betonte Grantz. Die gültigen Beschlüsse hierfür lägen vor und seien vom Bau des OTB unbenommen. Der Windenergie-Anlagenbauer Adwen will am südlichen Fischereihafen mit einer Leistungsstärke von acht Megawatt das bisher weltweit größte Test-Windrad errichten.
„Sowohl für den Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven als auch die dafür notwendige Schließung des Flugplatzes Luneort hat die Stadt Bremerhaven alle Aufgaben im Planungsrecht durch einen neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplan sorgfältig und gewissenhaft abgearbeitet. Die weitere und zügige Entwicklung des OTB ist für die Menschen, die Unternehmen und die Zukunft in unserer Stadt und der Region von größter Wichtigkeit.“
„Der OTB als zentrale Umschlagsanlage für die Windenergie-Industrie ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft der Seestadt und auch der Region. Durch die bereits ansässigen Unternehmen und Neuansiedlungen erwarten wir ein Arbeitsplatz-Potenzial von mehreren tausend Jobs und einen weiteren wesentlichen Anschub für die gewerbliche Entwicklung im Gewerbegebiet Luneplate“, erläuterte OB Grantz. Das Projekt dürfe nicht weiter verzögert werden.
Das Verwaltungsgericht Bremen ist der Ansicht, dass das Planfeststellungsverfahren für den Offshore-Terminal nicht vom Land Bremen, sondern vom Bund hätte durchgeführt werden müssen, da es ich bei der Weser um eine Bundeswasserstraße handelt. „Die Stadt Bremerhaven ist hier gemeinsam mit den senatorischen Behörden anderer Auffassung. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Einvernehmen mit dem Bund und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vom Land Bremen durchgeführt, da sich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für nicht zuständig erklärt hat. Am gesamten Verfahren bis hin zum gültigen Planfeststellungsbeschluss war die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beteiligt“, so Grantz.
Von Seiten des Landes werde nun gemeinsam mit dem Bund geprüft, ob Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werde. Die Frist hierfür betrage zwei Wochen. Grantz: „Ich gehe fest davon aus, dass der gesamte Senat sich weiterhin eindeutig und unzweifelsfrei für das Projekt OTB einsetzt und alle Möglichkeiten zur Realisierung ausschöpft.“
„Unabhängig davon steht außer Frage, dass das geplante Test-Windrad der Firma Adwen auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Luneort gebaut werden kann“, betonte Grantz. Die gültigen Beschlüsse hierfür lägen vor und seien vom Bau des OTB unbenommen. Der Windenergie-Anlagenbauer Adwen will am südlichen Fischereihafen mit einer Leistungsstärke von acht Megawatt das bisher weltweit größte Test-Windrad errichten.
„Sowohl für den Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven als auch die dafür notwendige Schließung des Flugplatzes Luneort hat die Stadt Bremerhaven alle Aufgaben im Planungsrecht durch einen neuen Flächennutzungs- und Bebauungsplan sorgfältig und gewissenhaft abgearbeitet. Die weitere und zügige Entwicklung des OTB ist für die Menschen, die Unternehmen und die Zukunft in unserer Stadt und der Region von größter Wichtigkeit.“
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