In der Diskussion zur Frage, ob die Bremerhavener Lehrer und Polizisten in die Hoheit des Landes überführt werden sollen, bezieht Oberbürgermeister Melf Grantz Position. Er erinnert daran, dass das Bundesland Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Städte-Staat ein einmaliges Gebilde in der Bundesrepublik Deutschland ist. „Darauf können wir stolz sein und sollten die Tradition zweier sich selbst verwaltender Städte in einem Bundesland nicht aufs Spiel setzen“, warnt Grantz.
So werde zum Beispiel in Bremerhaven aus dieser Tradition heraus respektiert, dass das erfolgreiche Überseehafengebiet stadtbremisch ist. Dass Polizei und Lehrerschaft seit der Gründung des Bundeslands städtisch seien, habe sich bewährt. „Dieser Status ist ein wichtiger Teil des Selbstverwaltungsrechts der Stadt Bremerhaven, die damit wesentliche Aufgaben in eigener Verantwortung bewältigt. Und das ziemlich gut“, betont der Bremerhavener Oberbürgermeister. So sei etwa die Entwicklung der Gesamtkriminalität und der Aufklärungsquote in der Stadt Bremerhaven (1990–2014) besser als in der Stadt Bremen. Dazu tragen nach Meinung des Oberbürgermeisters sicher auch die gute Kenntnis der örtlichen Strukturen und die großen Anstrengungen für die Prävention bei. „Diese Erfolge sollten nicht aufs Spiel gesetzt werden“, so der Oberbürgermeister.
„Angesichts der Notwendigkeit, die Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte einzuhalten, können und wollen wir uns in Bremerhaven der Diskussion über Sparprogramme nicht entziehen“, erklärt Grantz. Es spreche daher nichts dagegen, Doppelstrukturen bei Regieaufgaben und Verwaltung kritisch unter die Lupe zu nehmen und abzubauen, wenn dadurch Einsparungen erzielt werden können. Die Selbstverwaltung Bremerhavens habe sich jedoch bewährt. Verhandlungen über Einsparmöglichkeiten sollten deshalb im Respekt vor dem Selbstverwaltungsrecht der Stadt geführt werden.
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