Gleich mehrere Gefahren lauern hinter solchen Emails, wenn man auf das Angebot des Absenders eingeht:
Offensichtlich sind die Betrüger darauf aus, die Bankverbindungsdaten des Adressaten auszuspähen. Mit diesen Daten können die Täter leicht Missbrauch betreiben und mit Überweisungsformularen oder mittels Online-Überweisungen das Geld vom Konto des Opfers abheben.
Darüber hinaus wird in diesen Mitteilungen der Betrüger in Aussicht gestellt, für eine „kleine Gefälligkeit“ viel Geld zu kassieren. Die Abwicklung scheint ganz einfach zu sein: Der Unbekannte überweist eine Summe auf das Konto des Adressaten der Email, der darf einen Teil des Geldes davon behalten und überweist den Rest auf ein Konto einer ausländischen Bank. Klingt lukrativ, ist aber gesetzeswidrig! In einem solchen Fall kann man sich ganz schnell der „Fahrlässigen Geldwäsche“ nach § 261 Strafgesetzbuch schuldig machen. Darüber hinaus können auch noch zivilrechtliche Folgen auf den „Finanzagenten“ zukommen. Darum rät die Polizei beim Eingang solcher Emails, diese sofort zu löschen und nicht darauf zu reagieren. Gewinnen kann dabei nämlich immer nur einer: der Betrüger.
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