Schon in der letzten Woche haben Zollfahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen einen
50-jährigen Armenier festgenommen, der im Verdacht steht, rund
fünf Millionen unversteuerte Zigaretten verkauft zu haben.
Als in den Morgenstunden des 16. September 2014 der 50-jährige
armenische Zigarettenschmuggler und sein 22-jähriger Sohn wieder einmal
eine größere geschmuggelte Zigarettenladung in Bremerhaven
entgegennehmen wollten, erfolgte der Zugriff durch die Spezialeinheit
des Zolls - die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll - aus Köln. Bei der Festnahme des 50-jährigen armenischen Haupttäters, gegen den ein Haftbefehl bestand, und seines Sohns konnten im Kurierfahrzeug circa 126.000 unversteuerte Zigaretten der Marke L&M sichergestellt werden, die zuvor aus Weißrussland über Polen nach Deutschland eingeschmuggelt worden waren.
55 Fahnder des Zollfahndungsamts Hamburg vollstreckten daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen acht Durchsuchungsbeschlüsse im Raum Bremerhaven. Dies führte bei weiteren Mittätern, deren Wohnanschriften teils als Lagerstätten der unversteuerten Zigaretten für die Tätergruppe dienten, ebenfalls noch zur Sicherstellung von zusätzlichen rund 134.000 unversteuerten Zigaretten verschiedener Zigarettenmarken.
Das Zollfahndungsamt Hamburg ermittelt bereits seit 2013 gegen den Haupttäter und seine in Bremerhaven ansässigen Mittäter, die im Verdacht stehen, schon seit mehreren Jahren unversteuerte Zigaretten in größeren Mengen nach Deutschland einzuschmuggeln und diese an diverse Abnehmer im Großraum Bremerhaven weiterzugeben. Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte ihm der illegale Handel von insgesamt rund fünf Millionen Zigaretten zuzurechnen sein. Dies entspricht einem Steuerschaden von etwa 1,1 Millionen Euro.
Die nun im Rahmen des Einsatzes am 16. September 2014 sichergestellten 260.000 Zigaretten entsprechen einem Steuerschaden von rund 61.000 Euro.
Das Amtsgericht Bremen hat inzwischen gegen den 50-jährigen Haupttäter den bestehenden Haftbefehl verkündet und gegen den 22-jährigen Sohn einen Haftbefehl erlassen. Beide Personen befinden sich in Haft. Wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei und Beihilfe haben beide mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen.
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