"Die Ausländerbehörde arbeitet korrekt und ist weder daran
interessiert, Antragstellerinnen und Antragstellern Steine in den Weg zu
legen, noch sie persönlich zu schikanieren" - damit reagiert der Leiter
des Bürger- und Ordnungsamtes, Horst Keipke, auf die öffentlichen
Vorwürfe einer Antragstellerin, sie sei in der Ausländerbehörde unfair
behandelt worden und Ermessensspielräume seien zu ihren Ungunsten
ausgelegt worden.
„Im vorliegenden Fall einer türkischen Mitbürgerin handelt es sich um den Antrag zur Aufnahme einer Arbeitnehmer-Tätigkeit. Diesem Antrag konnte nicht stattgegeben werden, da unter anderem die Voraussetzung dafür die Zustimmung der Arbeitsagentur ist. Diese Zustimmung wurde nicht erteilt“, stellt Horst Keipke klar. Gegen die Ablehnung des Antrags sei Widerspruch eingelegt worden. Da hiermit die nötigen Angaben zum Wechsel in ein Arbeitnehmer-Verhältnis korrigiert worden seien, könne nun dem Antrag stattgegeben werden.
„Ganz besonders verwahre ich mich aber dagegen, dass in öffentlichen Foren mit Demonstrationsaufrufen gegen eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde vorgegangen wird, die dadurch beruflich und persönlich geschädigt wird“, betont der Amtsleiter. Diese Vorgehensweise sei in keinster Weise angebracht und zu tolerieren. Vor dem geschilderten Hintergrund der Antragsablehnung seien die in sozialen Netzwerken verbreiteten Informationen nicht korrekt und führten zu einem falschen Bild der Arbeit der Ausländerbehörde. Horst Keipke: „Ich kann nur dazu auffordern, zu einem normalen menschlichen Miteinander zurück zu kehren. Die Arbeitsweise der Ausländerbehörde war und ist zu keinem Zeitpunkt unfair oder gegen einzelne Personen gerichtet. Das Anliegen der Antragstellerin wurde korrekt aufgenommen, entsprechend bearbeitet und wird - da die zuvor offenen Fragen geklärt sind - positiv beschieden werden.“
„Im vorliegenden Fall einer türkischen Mitbürgerin handelt es sich um den Antrag zur Aufnahme einer Arbeitnehmer-Tätigkeit. Diesem Antrag konnte nicht stattgegeben werden, da unter anderem die Voraussetzung dafür die Zustimmung der Arbeitsagentur ist. Diese Zustimmung wurde nicht erteilt“, stellt Horst Keipke klar. Gegen die Ablehnung des Antrags sei Widerspruch eingelegt worden. Da hiermit die nötigen Angaben zum Wechsel in ein Arbeitnehmer-Verhältnis korrigiert worden seien, könne nun dem Antrag stattgegeben werden.
„Ganz besonders verwahre ich mich aber dagegen, dass in öffentlichen Foren mit Demonstrationsaufrufen gegen eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde vorgegangen wird, die dadurch beruflich und persönlich geschädigt wird“, betont der Amtsleiter. Diese Vorgehensweise sei in keinster Weise angebracht und zu tolerieren. Vor dem geschilderten Hintergrund der Antragsablehnung seien die in sozialen Netzwerken verbreiteten Informationen nicht korrekt und führten zu einem falschen Bild der Arbeit der Ausländerbehörde. Horst Keipke: „Ich kann nur dazu auffordern, zu einem normalen menschlichen Miteinander zurück zu kehren. Die Arbeitsweise der Ausländerbehörde war und ist zu keinem Zeitpunkt unfair oder gegen einzelne Personen gerichtet. Das Anliegen der Antragstellerin wurde korrekt aufgenommen, entsprechend bearbeitet und wird - da die zuvor offenen Fragen geklärt sind - positiv beschieden werden.“
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