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Mehr Lohn für städtische Orchestermitglieder - Magistrat beschließt Einmalzahlung im Vorgriff auf ausstehende Tariferhöhung



Die Musikerinnen und Musiker des Orchesters am Stadttheater Bremerhaven erhalten eine Sonderzahlung. Das hat der Magistrat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen und reagiert damit auf die bisher nicht erfolgte Tariferhöhung wegen gescheiterter Verhandlungen zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Orchestergewerkschaft (DOV). Die DOV hat wegen Unstimmigkeiten im Tarifvertrag Klage gegen den Bühnenverein erhoben. Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.
 „Da sich nicht genau sagen lässt, wann es dazu eine Entscheidung des Gerichts geben wird, ist der Beschluss der Einmalzahlung an die Mitglieder des Orchesters ein angemessener Weg, um den Betriebsfrieden innerhalb des Orchesters zu wahren“, betonte Kulturstadtrat Michael Frost. Der Vorstand des Orchesters hatte sich im Vorfeld des Beschlusses auch an Oberbürgermeister Grantz gewandt, der den Vorgriff auf die Tariferhöhung nun im Einvernehmen mit Stadtrat Frost auf den Weg brachte. Die Summe von 1000 Euro brutto erhalten die vollbeschäftigten Orchestermitglieder und damit rund 90 Prozent der Betroffenen. Die übrigen Musikerinnen und Musiker bekommen unter Berücksichtigung von Tarifstufen, Arbeitszeit und anderem einzelfallbezogene Zahlungen. Das städtische Orchester hat 55 Mitglieder.
„Die Höhe sowohl der festgelegten Einmalzahlung als auch der einzelfallbezogenen Zahlungen orientiert sich einerseits an einer Untergrenze der anzunehmenden Tarifsteigerung. Auf der anderen Seite sollen durch die festgelegte Höhe eventuelle Rückforderungen nach einer endgültigen Tarifeinigung im Lauf des Jahres 2013 weitestgehend ausgeschlossen werden“, erläuterte Frost. Vor dem Hintergrund der ausstehenden Tarifeinigung erfolge die beschlossene Einmalzahlung unter dem Vorbehalt der Rückzahlung und solle möglichst zum 1. März 2013 umgesetzt werden.
Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins hat am 14. Mai vergangenen Jahres beschlossen, dass die Orchesterträger Vergütungserhöhungen für Musiker durchführen dürfen und gleichzeitig ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese Leistungen keine rechtliche Zahlungsverpflichtung besteht.
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