Weg frei für Wintervergnügen bei Dauerfrost - Eislaufen auf eigene Gefahr
Die Eisflächen auf öffentlichen Gewässern in Bremerhaven können zukünftig auf eigene Gefahr betreten werden. Voraussetzung dafür ist eine Mindeststärke der Eisdecke von mindestens zehn bis zwölf Zentimetern. Das hat der Magistrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Übergangsregelung gilt nur solange, bis für Gewässer im Land Bremen die Landesgemeingebrauchsverordnung in Kraft tritt. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet.
Bei länger anhaltendem Frost und entsprechender Eisbildung auf öffentlichen Gewässern können die Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger die gefrorenen Flächen auf eigene Gefahr betreten. Die notwendige Eisstärke hierfür beträgt zehn bis zwölf Zentimeter. Sollte an Stellen wie an Getränke- oder Imbissbuden mit Menschenansammlungen zu rechnen sein, liegt die erforderliche Eisstärke bei 15 Zentimetern. Die entsprechenden Messungen der aktuellen Eisdicke werden von der Bremerhavener Feuerwehr durchgeführt.
„Das bedeutet aber nicht, dass diese Eisflächen etwa durch die Stadt Bremerhaven freigegeben wären. Das Betreten der Flächen erfolgt auf eigene Gefahr“, betont Oberbürgermeister Melf Grantz. Dieses Vorgehen ist auch in der zukünftigen Landesgemeingebrauchsverordnung des Landes Bremen vorgesehen.
Die Eisstärken werden über die örtlichen Medien veröffentlicht und ebenfalls im Internet auf dem Stadtportal bremerhaven.de bekannt gegeben. An den Eisflächen werden vom Gartenbauamt Schilder aufgestellt, die auf das Betreten auf eigene Gefahr hinweisen. Auch die notwendigen Rettungsmittel für Notsituationen sollen vom Gartenbauamt an den Gewässern platziert werden. Das Betreten von Wasserflächen in Naturschutzgebieten sowie von fließenden Gewässern bleibt verboten.
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