Im Streit um die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses
der Stadthallen-Chefin Kerstin Rogge-Mönchmeyer haben sich die Stadt und
die Stadthallen-Geschäftsführerin auf den von der Stadt vorgeschlagenen
Vergleich geeinigt.
Demnach wird der Vertrag von Frau Rogge-Mönchmeyer bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Ab dem 1. Januar 2013 wird die Stadthallen-Geschäftsführerin von ihren Pflichten gegenüber der Stadt bei Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bis zum 30. Juni freigestellt. Mit der Durchführung des Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis abgegolten. Die Kosten für das Verfahren vor dem Landgericht trägt die Geschäftsführerin. Von den Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht trägt die Stadt 15 Prozent und die Geschäftsführerin 85 Prozent.
Demnach wird der Vertrag von Frau Rogge-Mönchmeyer bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Ab dem 1. Januar 2013 wird die Stadthallen-Geschäftsführerin von ihren Pflichten gegenüber der Stadt bei Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bis zum 30. Juni freigestellt. Mit der Durchführung des Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis abgegolten. Die Kosten für das Verfahren vor dem Landgericht trägt die Geschäftsführerin. Von den Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht trägt die Stadt 15 Prozent und die Geschäftsführerin 85 Prozent.
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