Die Überprüfung der eingeschrittenen Beamten bestätigte die Aussagen des Zolls. Zudem konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der 33-jährige Tatverdächtige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Um seine Identität zweifelsfrei zu bestätigen, wurde der Fahrer vorläufig festgenommen und zur Wache verbracht, da er kein Ausweisdokument bei sich führte.
Aufgrund seines Betäubungsmitteleinflusses wurde gesondert ein Verfahren eingeleitet und im Anschluss eine Blutentnahme durchgeführt.
Aber nicht nur der Fahrer wird sich für sein Verhalten vor Gericht verantworten müssen. Auch gegen den Halter des PKW wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er einer Person, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, sein Fahrzeug zur Verfügung stellte.
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