Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen in Bremerhaven findet im Jahr 2020 vom 15. Januar 2020 bis zum 31. Januar 2020 statt.
Eltern können ihre Kinder für den Besuch in einer Kindertagesstätte (Kita) mit dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden.
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen (4,5 Stunden) Besuch eines Kindergartens. Wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden bzw. an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder aus wichtigen familiären Gründen verhindert sind, wird ggf. Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung angeboten. Sollten mehr Anträge für Betreuungsplätze gestellt werden als Plätze vorhanden sind, werden zur Entscheidungsfindung Aufnahmekriterien, wie z. B. Berufstätigkeit, Umschulung oder Behinderung eines anderen Familienmitgliedes, angewendet. Zur Anerkennung der Kriterien sind entsprechende Nachweise in den Einrichtungen vorzulegen.
Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder für den Sommer anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt. Anmeldungen – in besonderen Fällen auch zu anderen Terminen – nehmen alle Kindertagesstätten der freien Träger und des Amtes für Jugend, Familie und Frauen entgegen.
Das Amt für Jugend, Familie und Frauen macht darauf aufmerksam, dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in vielen Einrichtungen Angebote für Kinder ab acht Wochen oder 18 Monaten vorgehalten werden. Ebenso können bis zum 31. Januar 2020 Schulkinder, die auf eine Betreuung außerhalb des Schulbesuchs angewiesen sind, in den Einrichtungen mit Hortangeboten angemeldet werden. Der Besuch des Kindergartens für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben ist bei allen Trägern kostenfrei. Die Krippen-, alterserweiterten und Hortangebote sind weiter beitragspflichtig. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind für alle Angebote von den Eltern zu tragen. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt oder das Amt für Jugend, Familie und Frauen möglich. Zusätzlich bieten die städtischen Kindertagesstätten den Eltern am Freitag, dem 17. Januar 2020, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Tag der offenen Tür an, um sich über das Angebot und die pädagogischen Arbeit in den städtischen Einrichtungen informieren zu können. An den Hortstandorten in den Grundschulen beginnt er um 12.00 Uhr.
Die Kindertagesstätten der Stadt im Überblick:
Am Lunedeich 15, 0471 39156979
Auf der Eeke 55, 0471 95846166
Batteriestraße 36, 0471 52223
Brakhahnstraße 23, 0471 78017
Braunstraße 5, 0151 62795299
Kinderkrippe Braunstraße 6, 0471 30856299
Columbus-Center, Obere Bürger (mit Dependance Krippe Kurfürstenstraße), 0471 95844876
Dresdener Straße (Justus-Lion-Weg 3), 0471 49537
Frenssenstraße 49 in der Astrid-Lindgren-Schule, 0471 95846154
Neuemoorweg (F.-Lassalle-Straße 68, Eingang: Neuemoorweg), 0471 61130
Fröbelkindergarten (Weserstraße 262 c), 0471 73640
Kaistraße 7 (mit Dependancen Köperstraße 7 – 9 und Köperstraße 12), 0471 39156973
Kleiner Blink 6 a, 0471 30946983
Julius-Brecht-Straße 18, 0471 65742
Karl-Lübben-Straße 1, 0471 95844873
Mecklenburger Weg 107, 0471 66014
Neidenburger Straße 3, 0471 83505
Otto-Oellerich-Straße 20, 047130947390
Robert-Blum-Straße 5, 0471 26624
Spadener Straße 102, 0471 3095143
Stettiner Straße 22, 0471 35231
Voßstraße 20, 0471 30948507
Wurster Straße 97, 047195849869
Sachgebiet Hort, Friedrich-Ebert-Str. 25, 0471 5902384
Hort in der Altwulsdorfer Schule, Sandbreden 11, 01525 9684401
Hort in der Veernschule, Schiffdorfer Chaussee 193, 0174 8849789
Hort in der Goetheschule, Deichstraße 39, 0471 5904249
Hort in der Fritz-Husmann-Schule, Debstedter Weg 84, 0471 5904299
Hort in der Friedrich-Ebert-Schule, Mecklenburger Weg 174, 0471 39192692
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Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf den halbtägigen (4,5 Stunden) Besuch eines Kindergartens. Wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Schul- oder beruflichen Ausbildung befinden bzw. an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder aus wichtigen familiären Gründen verhindert sind, wird ggf. Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung angeboten. Sollten mehr Anträge für Betreuungsplätze gestellt werden als Plätze vorhanden sind, werden zur Entscheidungsfindung Aufnahmekriterien, wie z. B. Berufstätigkeit, Umschulung oder Behinderung eines anderen Familienmitgliedes, angewendet. Zur Anerkennung der Kriterien sind entsprechende Nachweise in den Einrichtungen vorzulegen.
Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder für den Sommer anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt. Anmeldungen – in besonderen Fällen auch zu anderen Terminen – nehmen alle Kindertagesstätten der freien Träger und des Amtes für Jugend, Familie und Frauen entgegen.
Das Amt für Jugend, Familie und Frauen macht darauf aufmerksam, dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in vielen Einrichtungen Angebote für Kinder ab acht Wochen oder 18 Monaten vorgehalten werden. Ebenso können bis zum 31. Januar 2020 Schulkinder, die auf eine Betreuung außerhalb des Schulbesuchs angewiesen sind, in den Einrichtungen mit Hortangeboten angemeldet werden. Der Besuch des Kindergartens für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben ist bei allen Trägern kostenfrei. Die Krippen-, alterserweiterten und Hortangebote sind weiter beitragspflichtig. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind für alle Angebote von den Eltern zu tragen. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt oder das Amt für Jugend, Familie und Frauen möglich. Zusätzlich bieten die städtischen Kindertagesstätten den Eltern am Freitag, dem 17. Januar 2020, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Tag der offenen Tür an, um sich über das Angebot und die pädagogischen Arbeit in den städtischen Einrichtungen informieren zu können. An den Hortstandorten in den Grundschulen beginnt er um 12.00 Uhr.
Die Kindertagesstätten der Stadt im Überblick:
Am Lunedeich 15, 0471 39156979
Auf der Eeke 55, 0471 95846166
Batteriestraße 36, 0471 52223
Brakhahnstraße 23, 0471 78017
Braunstraße 5, 0151 62795299
Kinderkrippe Braunstraße 6, 0471 30856299
Columbus-Center, Obere Bürger (mit Dependance Krippe Kurfürstenstraße), 0471 95844876
Dresdener Straße (Justus-Lion-Weg 3), 0471 49537
Frenssenstraße 49 in der Astrid-Lindgren-Schule, 0471 95846154
Neuemoorweg (F.-Lassalle-Straße 68, Eingang: Neuemoorweg), 0471 61130
Fröbelkindergarten (Weserstraße 262 c), 0471 73640
Kaistraße 7 (mit Dependancen Köperstraße 7 – 9 und Köperstraße 12), 0471 39156973
Kleiner Blink 6 a, 0471 30946983
Julius-Brecht-Straße 18, 0471 65742
Karl-Lübben-Straße 1, 0471 95844873
Mecklenburger Weg 107, 0471 66014
Neidenburger Straße 3, 0471 83505
Otto-Oellerich-Straße 20, 047130947390
Robert-Blum-Straße 5, 0471 26624
Spadener Straße 102, 0471 3095143
Stettiner Straße 22, 0471 35231
Voßstraße 20, 0471 30948507
Wurster Straße 97, 047195849869
Sachgebiet Hort, Friedrich-Ebert-Str. 25, 0471 5902384
Hort in der Altwulsdorfer Schule, Sandbreden 11, 01525 9684401
Hort in der Veernschule, Schiffdorfer Chaussee 193, 0174 8849789
Hort in der Goetheschule, Deichstraße 39, 0471 5904249
Hort in der Fritz-Husmann-Schule, Debstedter Weg 84, 0471 5904299
Hort in der Friedrich-Ebert-Schule, Mecklenburger Weg 174, 0471 39192692
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