Als Polizisten den Maschinenraum eines Containerschiffes am Donnerstag kontrollierten, stellten sie fest, dass das Schiff während der Anfahrt nach Bremerhaven sowie im Hafen Kraftstoff mit einem deutlich erhöhten Schwefelanteil verbrannte. Der zulässige Grenzwert liegt bei höchstens 0,1 Prozent und dient der Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft durch Schiffsabgase. Gegen die polnische Schiffsführung des 230 Meter langen Frachtschiffes ist eine Anzeige nach der See-Umweltverhaltensverordnung bzw. der Bremischen Hafenordnung gefertigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro eingezogen worden. Das Schiff unter der Flagge von Liberia konnte Bremerhaven erst wieder verlassen, nachdem regelkonformer Kraftstoff an Bord gebunkert wurde.
Weitere 103,50 Euro Sicherheitsleistung zogen die Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei am Freitag in Bremen-Industriehafen an Bord eines niederländischen Binnenschiffes aufgrund einer fehlenden Fahrtauglichkeitsbescheinigung ein. Das Schiff durfte aufgrund einer erteilten Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde seine Fahrt fortsetzen.
In Bremerhaven wurde ebenfalls am Freitag einem weiteren niederländischen Binnenschiff aufgrund einer Unterbesetzung und fehlender Fahrtauglichkeitsbescheinigung ein Weiterfahrverbot erteilt. Eine Nachkontrolle wird am Dienstag an Bord stattfinden.
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