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Cold Case - Polizei geht rund 100 Hinweisen nach Frauenmorden nach


Im Rahmen sogenannter Cold- Case-Ermittlungen hat die Polizeiinspektion Cuxhaven sich in der Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" am gestrigen Mittwochabend (13.11.2019) mit der Bitte um Mithilfe an die Bevölkerung gewandt und Phantombilder veröffentlicht, die im Zusammenhang mit zwei Frauenmorden aus den Jahren 1992 und 1993 entstanden sind.

Neben zahlreichen Social-Media-Kanälen der Polizeidirektion Oldenburg und weiterer Polizeidienststellen im Land teilten auch verschiedene Online-Redaktionen und engagierte Bürgerinnen und Bürger den Zeugenaufruf.
"Uns hat eine Vielzahl an Hinweisen erreicht. Einige davon scheinen interessant zu sein. Wir gehen den Hinweisen derzeit nach und überprüfen sie", äußerte die Sprecherin der Polizeiinspektion Cuxhaven, die sich ausdrücklich für die Unterstützung durch das Teilen des Zeugenaufrufs bei allen Beteiligten bedankt.
Bis zum Donnerstagnachmittag gingen rund 100 Hinweise bei der Ermittlungsgruppe in Cuxhaven ein. Ob eine "heiße Spur" darunter ist, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.
Neben der Frage, wer Angaben zu den gesuchten Personen machen kann, haben sich die Ermittler auch mit Anschauungsobjekten an die Öffentlichkeit gewandt. Es handelt sich hierbei um Leukoplast in einer Breite von 5 cm, das damals haushaltsunüblich war, und um eine 3 mm breite Nylonschnur bzw. um Knoten und Schlaufen am Ende der Schnur.
Wer diesbezüglich Angaben machen kann, die für die Ermittlungen relevant sein könnten, wird gebeten, sich an die Polizei Cuxhaven zu wenden.
Das Hinweistelefon der Polizei Cuxhaven ist weiterhin geschaltet: +49 (0)4721 573 200
Die Polizeidirektion Oldenburg hat für entscheidende Hinweise, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung der bzw. des Täters führen, eine Belohnung von bis zu 5.000 EUR* ausgesetzt.
* Ãœber die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
* Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
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