In der Zeit vom 23. Oktober 2019 bis zum 6. November 2019 finden in den Grundschulen der Stadt Bremerhaven die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 statt.
Schulpflichtig werden alle
Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden. Kinder, die
das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30.
September 2020 vollenden, können durch die Erziehungsberechtigten auch
zum Schulbesuch angemeldet werden. Sie werden durch die entsprechenden
Schulen angeschrieben und über die Anmeldezeiten informiert. Das Kind
wird dann zum Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig, wenn die
schulärztliche Untersuchung die Schulreife des Kindes bestätigt. Die
Anmeldung kann nicht zurückgenommen werden. Eine nachträgliche Anmeldung
nach dem Zeitraum ist ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus können
auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten auch die Kinder
angemeldet werden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31.
Januar 2021 sechs Jahre alt werden. Über die Voraussetzungen hierfür
informieren die jeweiligen Grundschulen.
Die Einschulungen sind nach Entscheidung der Schulen am Freitag, dem 28. August 2020 oder am Samstag, dem 29. August 2020 vorgesehen. Das jeweilige Datum wird von den Schulen mitgeteilt.
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Die Einschulungen sind nach Entscheidung der Schulen am Freitag, dem 28. August 2020 oder am Samstag, dem 29. August 2020 vorgesehen. Das jeweilige Datum wird von den Schulen mitgeteilt.
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