Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert so: Wollen Jugendliche "begleitet fahren", können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte "Prüfungsbescheinigung". Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Gegen Vater und Sohn wurden Strafanzeigen gefertigt.
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