Am Abend / in der Nacht vom 26.05.2019 auf den 27.05.2019 kam es im Bereich Gothestraße/Hafenstraße zu zwei Verkehrsunfällen. Gegen 19.00 Uhr fuhr ein Autofahrer an der Kreuzung Goethestraße/Lutherstraße gegen den Mast eines Straßenbenennungsschildes. Dabei entstand leichter Sachschaden. Drei junge Männer stiegen aus dem Wagen und sammelten alle beschädigten und verlorenen Teile des alten Opels wieder ein. Dann setzte der Fahrer seine Fahrt fort, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Unfallzeugen hatten die Polizei verständigt und mit Informationen versorgt. Das unfallverursachende Fahrzeug wurde in der Nähe aufgefunden. Der junge Fahrer stellte sich nach einer Stunde der Polizei und gab zu, an der Kreuzung die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben. Gegen den 18-Jährigen wird wegen § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ermittelt. Sein neuer Führerschein ist in Gefahr. Gegen 02.30 Uhr fuhr ein Autofahrer mitten auf der Hafenstraße über ein Verkehrsschild, das auf einer Verkehrsinsel stand. Auch hier flüchtete der verantwortliche Fahrer von der Unfallstelle. Die Polizei sicherte das verlorene Kennzeichen und diverse Kleinteile des flüchtigen Fahrzeuges. Der Wagen wurde in der Nähe von den Beamten verlassen aufgefunden und als Beweismittel sichergestellt und abgeschleppt. Nach ca. 3 Stunden meldete sich ein Mann an der Wache Lehe. Der 50-Jährige gab an, der verantwortliche Fahrer zum Unfallzeitpunkt gewesen zu sein und schilderte den Unfallhergang. Auch er muss sich Ermittlungen wegen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort stellen. .
Fahrer flüchten nach Verkehrsunfällen
Am Abend / in der Nacht vom 26.05.2019 auf den 27.05.2019 kam es im Bereich Gothestraße/Hafenstraße zu zwei Verkehrsunfällen. Gegen 19.00 Uhr fuhr ein Autofahrer an der Kreuzung Goethestraße/Lutherstraße gegen den Mast eines Straßenbenennungsschildes. Dabei entstand leichter Sachschaden. Drei junge Männer stiegen aus dem Wagen und sammelten alle beschädigten und verlorenen Teile des alten Opels wieder ein. Dann setzte der Fahrer seine Fahrt fort, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Unfallzeugen hatten die Polizei verständigt und mit Informationen versorgt. Das unfallverursachende Fahrzeug wurde in der Nähe aufgefunden. Der junge Fahrer stellte sich nach einer Stunde der Polizei und gab zu, an der Kreuzung die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben. Gegen den 18-Jährigen wird wegen § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ermittelt. Sein neuer Führerschein ist in Gefahr. Gegen 02.30 Uhr fuhr ein Autofahrer mitten auf der Hafenstraße über ein Verkehrsschild, das auf einer Verkehrsinsel stand. Auch hier flüchtete der verantwortliche Fahrer von der Unfallstelle. Die Polizei sicherte das verlorene Kennzeichen und diverse Kleinteile des flüchtigen Fahrzeuges. Der Wagen wurde in der Nähe von den Beamten verlassen aufgefunden und als Beweismittel sichergestellt und abgeschleppt. Nach ca. 3 Stunden meldete sich ein Mann an der Wache Lehe. Der 50-Jährige gab an, der verantwortliche Fahrer zum Unfallzeitpunkt gewesen zu sein und schilderte den Unfallhergang. Auch er muss sich Ermittlungen wegen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort stellen. .
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