Informationen und Handlungsempfehlungen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen
Wir beschäftigen uns heute mit einem sehr sensiblen Thema, es geht um den sexuellen Kindesmissbrauch. Wenn derartige Fälle an die Öffentlichkeit kommen, wird auch darüber diskutiert, wie Eltern und andere Erwachsene Kinder vor sexueller Gewalt schützen können. Die meisten Menschen fühlen sich bei diesem Thema immer noch unsicher oder sind nicht ausreichend informiert.
Kinderschutz beginnt bei der Aufklärung über diese Form der Gewalt an den Schwächsten unserer Gesellschaft. Besonders wenn der Missbrauch innerhalb der Familie geschieht, wird die Tat selten polizeilich angezeigt. Gründe hierfür sind eine Verbundenheit und Abhängigkeit des Opfers vom Täter, Scham- und Schuldgefühle, aber auch die Angst vor einem belastenden Gerichtsverfahren.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist gemäß § 176 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die ungestörte Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern ist dadurch rechtlich besonders geschützt. Demnach macht sich ein Erwachsener oder Jugendlicher (14 Jahre und älter) strafbar, wenn er sexuelle Handlungen an einem Kind (jünger als 14 Jahre) vornimmt oder von einem Kind an sich vornehmen lässt. Sexuelle Gewalt hat vielfältige Formen, geschieht meist im näheren sozialen Umfeld des Kindes und ist leider keine Ausnahmeerscheinung.
Wir möchten informieren, wie Minderjährige vor Missbrauch geschützt werden können und geben Handlungsempfehlungen für den Ernstfall.
Nachbarn, Trainer oder gute Bekannte, die Täter werden, genießen bei den Familien ihrer Opfer oft Vertrauen und Ansehen. Auch im weiteren Umfeld haben die meisten einen tadellosen Ruf. Sie gelten häufig als Familienmenschen, sind beruflich erfolgreich, engagieren sich für Kinder oder können besonders gut mit ihnen umgehen – in diesem Umfeld traut ihnen niemand einen sexuellen Kindesmissbrauch zu.
Täter sichern sich das Schweigen der Opfer auf unterschiedliche Art und Weise. Oft setzen sie ihr Opfer nach der Tat unter Druck oder bedrohen es, um den Missbrauch geheim zu halten. Schöpfen andere Erwachsene einen Verdacht oder traut sich das Kind, einer Vertrauensperson von Übergriffen zu berichten, versucht der Täter oft, beide unglaubwürdig zu machen. Dazu nutzen Täter Ausreden, Bagatellisierungen, massive Drohungen und wenn nötig auch körperliche Gewalt.
Faktoren dafür, dass polizeiliche Ermittlungen erschwert werden und sexueller Missbrauch von Minderjährigen selten angezeigt wird, können materielle Abhängigkeit des Opfers/des nicht missbrauchenden Elternteils vom Täter, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder Angst vor zusätzlicher Belastung des Kindes durch ein Gerichtsverfahren sein.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird überwiegend von Männern, aber auch von Frauen, verübt. Täter stammen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten. Innerhalb der Familie missbrauchen Väter, Stiefväter, Mütter, Großeltern, häufig auch Geschwister. Täter aus dem sozialen Umfeld von Mädchen und Jungen können Nachbarn, Freunde der Familie, Lehrer, Erzieher, Sporttrainer sein. Nur etwa jedes dritte Opfer kennt den Täter nicht aus seiner näheren Umgebung. Hierunter fallen oft Exhibitionisten. Opfer sexuellen Missbrauchs sind überwiegend Mädchen, aber auch Jungen sind immer häufiger betroffen. Die meisten Kinder sind zum Zeitpunkt der Missbrauchshandlungen zwischen sechs und dreizehn Jahre alt. Aber auch Säuglinge und Kleinkinder sind sexueller Gewalt ausgesetzt.
Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen bei Kindern sind sehr unterschiedlich – zudem treten sie nicht immer auf. Dies können sein: Angstzustände, körperliche Schmerzen, Schlafstörungen, Schlafen in Straßenkleidung, nicht altersgemäßes Sexualverhalten, Rückzug, Schulversagen oder auch umgekehrt plötzlich extreme Leistungsorientiertheit, aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere, Essstörungen oder andere Verhaltensauffälligkeiten.
Grundsätzlich gibt es keinen speziellen Opfertyp, den Missbrauchstäter bevorzugen. Es scheinen aber Kinder gefährdet zu sein, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung weniger Selbstschutz aufweisen oder sich nicht richtig mitteilen können. Auch Mädchen und Jungen, die von ihren erwachsenen Bezugspersonen nur wenig emotionalen Rückhalt erfahren, können eher sexueller Gewalt ausgesetzt sein.
Kinder können sich meistens nicht allein gegen sexuellen Missbrauch wehren oder die Handlungen des Täters beenden. Sie sind auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. Damit Erwachsene Kinder schützen können, brauchen auch sie Unterstützung. Die Polizei unterstützt Eltern, Sorgeberechtigte und andere Bezugspersonen von Mädchen und Jungen dabei mit den folgenden Tipps:
Wissen, Offenheit, Aufmerksamkeit, Vertrauen, Handeln.
- Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.
- Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.
- Oft gibt es Signale für Missbrauch – Ihre Aufmerksamkeit ist wichtig.
- Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat.
- Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige.
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