In der Nacht zum Sonntag, 03.02.2019, fielen im Stadtgebiet von Bremerhaven u.a. 2 betrunkene Autofahrer den Polizeistreifen auf.
Kurz nach Mitternacht fuhr ein Mann durch den Fischereihafen. In der Straße Am Lunedeich fiel der Polizei auf, dass sein Wagen hinten keine Beleuchtung hatte. Die Beamten stoppten den Ford. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der 50-Jährige die Fragen der Polizisten kaum beantworten. Er lallte kaum verständlich. Sein Gang war schwankend. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert, der deutlich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Der Beschuldigte wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Hier wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde zur Vorbereitung der späteren Einziehung sichergestellt.
In Lehe fuhr gegen 01.00 Uhr ein Auto entgegengesetzt der Einbahnstraße durch die Eupener Straße. Der Fahrer führte ruckartige Lenkbewegungen bei Abbiegen in die Stormstraße durch und erregte damit das Interesse der Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle lachte der Fahrer mit glasigen Augen fortlaufend und erklärte den Beamten gleich, dass er keinen Führerschein mehr hat. In einer Kneipe hätte er mehrere Bier getrunken. Ein Test ergab einen hohen Atemalkoholwert und der Mann wurde festgenommen. An der Wache wurde dem 34-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Die Schlüssel zu seinem benutzten Firmenwagen wurden sichergestellt. Beide Fahrer erwarten nun Strafanzeigen wg. §316 (Trunkenheit im Verkehr)..
Kurz nach Mitternacht fuhr ein Mann durch den Fischereihafen. In der Straße Am Lunedeich fiel der Polizei auf, dass sein Wagen hinten keine Beleuchtung hatte. Die Beamten stoppten den Ford. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der 50-Jährige die Fragen der Polizisten kaum beantworten. Er lallte kaum verständlich. Sein Gang war schwankend. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert, der deutlich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Der Beschuldigte wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Hier wurde eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde zur Vorbereitung der späteren Einziehung sichergestellt.
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