Mit 14 Jahren schon Alkohol in einer Gaststätte trinken oder in der Disko tanzen – ist das überhaupt erlaubt? Oder mit 17 in einer Spielhalle am Glücksspielautomaten das erste selbst verdiente Geld verspielen?
Die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes hat jetzt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Spielkartenformat herausgegeben. Die Vorderseite gibt einen schnellen Ãœberblick darüber, was Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen unter 16 beziehungsweise 18 Jahren gesetzlich erlaubt ist und was nicht. Erlaubt ist unter anderem der Konsum von Wein, Bier und Sekt ab 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – aber nicht der Besuch einer öffentlichen Spielhalle unter 18 Jahren. Und: Bis 23 Uhr können sich Kinder unter 14 Jahren auch ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten in einer Gaststätte aufhalten, aber nur, um ein Getränk oder eine Mahlzeit einzunehmen."Nicht alles, was dem Gesetz nach zulässig ist, müssen Vater oder Mutter auch erlauben", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. "Die Erziehung liegt vor allem in der Verantwortung der Eltern. Wie weit die Freiheiten von Kindern und Jugendlichen gehen, muss innerhalb der Familie zwischen beiden Seiten individuell ausgehandelt werden. Das Gesetz steckt nur den äußersten Rahmen ab."
Die Karten sind in einer Auflage von 10.000 Stück gedruckt und werden in diesen Tagen an Kitas, Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Häuser der Familien, Ortsämter, Sozialzentren und andere Behörden verteilt. Auf der Rückseite findet sich der Schulferienkalender 2019.
Die Übersicht über das Jugendschutzgesetz kann per E-Mail m Referat Kinder- und Jugendförderung bestellt werden: maren.poeppl@soziales.bremen.de
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