Das Abbrennen von Knallkörpern und Raketen, sogenannte ´pyrotechnische Gegenstände´ zum Jahreswechsel ist ein fester Brauch, um das neue Jahr zu begrüßen und die bösen Geister zu vertreiben. Auch viele Bremerhavener werden das Jahr 2019 auf diese Weise begrüßen. Aber welche pyrotechnischen Gegenstände dürfen abgebrannt werden und zu welcher Zeit und an welchen Orten ist dieses Abbrennen überhaupt erlaubt?
Wir geben nachfolgend einige wichtige Hinweise zum Kauf und zur Verwendung von Silvester-Feuerwerk:
So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Übergangsvorschrift für Gegenstände nach § 5 SprengG nunmehr gemäß § 47 (2) SprengG am 3. Juli 2017 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die nur eine Prüfnummer der BAM aufweisen (BAM-F2-xxx) und ohne CE-Kennzeichnung sind, keine Zulassung mehr haben.
Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln - oftmals bekannt als sogenannte ´Polenböller´. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.
Wieviele Feuerwerkskörper dürfen in einem Fahrzeug transportiert werden?
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) gibt vor, dass für den privaten Transport von Feuerwerkskörpern in einem Fahrzeug
- maximal Feuerwerkskörper mit einer Bruttomasse von 50 Kg (inklusive Verpackungen) oder
- maximal 3 Kg Nettoexplosivstoffmasse befördert werden dürfen.
Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bussgelder.
- maximal Feuerwerkskörper mit einer Bruttomasse von 50 Kg (inklusive Verpackungen) oder
- maximal 3 Kg Nettoexplosivstoffmasse befördert werden dürfen.
Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bussgelder.
Wann und Wo darf geknallt werden?
Von den einschlägigen Rechtsvorschriften (SprengG, 1. SprengV) seien an dieser Stelle die Allgemeinverfügungen des GAA Bremen (GewerbeAufsichtsAmt) hervorgehoben, die sich auf das Stadtgebiet Bremerhaven beziehen.
Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt. Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2018 und am 01.01.2019 ganztägig erlaubt.
Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks - und dort nur entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben - mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).
Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks - und dort nur entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben - mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2).
Es gibt in Bremerhaven Orte, an denen das Knallen und / oder Verschießen von Raketen verboten ist. Das GAA verfügt, dass in einer Entfernung bis 150 m Umkreis von Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankanlagern keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II abgebrannt werden dürfen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.
Komplett verboten sind nach der Allgemeinverfügung des GAA Bremen in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer.
Zum Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:
Zum Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:
Im Zeitraum von 18:00 Uhr am 31. Dezember bis 01:00 Uhr am 1. Januar eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.
Ausschnitt aus dem amtlichen Stadtplan Bremerhaven:
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