Ein schwerer Unfall heute kurz nach 20.00 Uhr auf der A27 Richtung Bremerhaven vor der Abfahrt Debstedt, verursachte einen Stau da die Autobahn gesperrt wurde.
Alle Autofahrer bildeten eine Rettungsgasse, nur ein Autofahrer hatte die Frechheit mit Warnblinklicht die Rettungsgasse zu benutzen um durch den Stau zu kommen. Schaut euch das Video an.
Bei Stau pauschal eine Rettungsgasse bilden
Doch die StVO geht noch weiter: Nicht nur beim Herannahen eines Rettungsfahrzeuges, sondern allgemein bei Stau muss eine Rettungsgasse auf der Autobahn und außerorts gebildet werden:Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11 Absatz 2 StVO)Diese Regelung wird in Deutschland von den allermeisten Verkehrsteilnehmern missachtet. Doch die Bestimmung ist im Falle eines Unfalls sinnvoll und kann Leben retten.
Im September nickte der Bundesrat die Erhöhung der Geldbußen ab, die bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhoben werden. Mit dem 19.10.2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Werden Dritte durch dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot .
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