Im
Bestreben des Bremer Senats, den Beschäftigten des Gastgewerbes bessere
Beschäftigungsbedingungen und damit auch eine bessere Vergütung zu
ermöglichen, wurde ein wichtiges Ziel erreicht. Durch seine Unterschrift
erklärte der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner,
den Entgelttarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes für
allgemeinverbindlich. Damit profitieren nun weit mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer als bisher von einer tariflich vereinbarten
Lohnleistung.
Bei einer Allgemeinverbindlicherklärung handelt es sich um eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 10.07.2018 in Kraft. Die Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags gibt es im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de)
Die Tarifvertragsparteien DEHOGA Landesverband Bremen e.V. und NGG hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe beantragt. Da es sich um einen ausschließlich im Land Bremen geltenden Tarifvertrag handelt, übertrug das Ministerium die Verfahrensführung dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.
Martin Günthner begrüßt den gemeinsamen Antrag der Sozialpartner: „Mit der Allgemeinverbindlicherklärung haben wir für die Bremer Beschäftigten in Hotels und in Gaststätten ein sehr gutes Ergebnis erzielt, denn viele von ihnen werden finanziell von unserer Vereinbarung profitieren. Das ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung besserer Beschäftigungsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe.“
Bei einer Allgemeinverbindlicherklärung handelt es sich um eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 10.07.2018 in Kraft. Die Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags gibt es im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de)
Die Tarifvertragsparteien DEHOGA Landesverband Bremen e.V. und NGG hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe beantragt. Da es sich um einen ausschließlich im Land Bremen geltenden Tarifvertrag handelt, übertrug das Ministerium die Verfahrensführung dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.
Martin Günthner begrüßt den gemeinsamen Antrag der Sozialpartner: „Mit der Allgemeinverbindlicherklärung haben wir für die Bremer Beschäftigten in Hotels und in Gaststätten ein sehr gutes Ergebnis erzielt, denn viele von ihnen werden finanziell von unserer Vereinbarung profitieren. Das ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung besserer Beschäftigungsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe.“
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