Bei dieser Straftat werden hauptsächlich Angestellte von Tankstellen und Kiosken finanziell geschädigt.
Die zuständigen Kriminalbeamten für Cybercrime- und Betrugsdelikte haben aus diesem Grund einen Präventionstag organisiert und werden am Donnerstag, 21.06.2018, in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr, mit mehreren Teams die potentiellen Opfer persönlich in den Geschäften aufsuchen und informieren.
Cash-Karten / Cash-Codes, Paysafe oder Prepaid sind Guthabenkarten und können bei Tankstellen, Kiosken, Postfilialen, Lotto-Annahmestellen oder anderen Geschäften gekauft und mit unterschiedlichen Beträgen aufgeladen werden.
Auf der Karte befindet sich entweder ein Rubbelfeld, unter dem sich ein sogenannter Cash-Code verbirgt oder der Code wird an der Kasse generiert und per Bon für den Kunden ausgedruckt.
Cash-Codes werden zum Aufladen von Telefonguthaben eingesetzt oder sie werden im Online-Handel als Zahlungsmittel genutzt, welches das bargeldlose Bezahlen im Internet ermöglicht.
Und so läuft die Betrugsmasche ab:
Die Betrüger geben sich am Telefon als angebliche Servicemitarbeiter der Bezahl-Code-Systeme oder als Leiter von Firmen der Cash-Code-Ausdruckgeräte aus. Sie fordern die Angestellten unter einem Vorwand (Revisionsmaßnahmen, technische oder Sicherheitsprobleme) auf, Cash-Codes zu generieren und dann den freigeschalteten Code am Telefon zu übermitteln.
Dabei treten die Betrüger am Telefon sehr selbstbewusst und resolut auf. Wenn die Angerufenen während des Telefonats nicht sofort reagieren und die Anweisung befolgen, bauen sie verbal Druck auf und drohen den eingeschüchterten Mitarbeitern Konsequenzen an.
Der im Telefondisplay angezeigten Nummer darf hierbei nicht vertraut werden, da diese per Call ID Spoofing gefälscht werden kann. Mit einer gespooften Nummer ist es möglich, dem Angerufenen jede willkürliche Telefonnummer vorzutäuschen. Dies geschieht nicht nur, um die Identität zu verschleiern, sondern vor allem, um die MitarbeiterInnen zusätzlich zu verunsichern. Per Call Id Spoofing kann so z.B. passend zur jeweiligen Legende, die Nummer der Servicefirma oder die vom Chef des Angerufenen im Display aufleuchten.
Oftmals recherchieren die Täter zuvor auch die Namen von Tankstellenbetreibern oder Geschäftsführern im Internet und können so tatsächlich Insiderkenntnisse vortäuschen. Schon während des Telefonates lösen die Täter blitzschnell die übermittelten Codes im Internet ein. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind umfangreich, da die Täter im World Wide Web geschickt versuchen, ihre Spuren zu verschleiern.
Die Bremerhavener Kriminalpolizei möchte mit dieser Aktion insbesondere das Verkaufspersonal sensibilisieren:
Bezahl-Codes jedweder Art werden nicht telefonisch erfragt!
Ãœbermitteln Sie auf keinen Fall Codes telefonisch oder online!
Geben Sie solche Codes nur gegen Bezahlung heraus!
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