Beispielbild |
Ein
neuer Erlass aus dem Haus des Innensenators richtet sich gleich an
mehrere nachgeordnete Ämter sowie an den Magistrat der Stadt
Bremerhaven. Darin werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber
informiert, dass Personen, die als Extremisten eingestuft sind, ab
sofort regelmäßig als „waffenrechtlich unzuverlässig“ einzustufen sind.
In der Vergangenheit eventuell bereits erteilte Waffenerlaubnisse sind
zu widerrufen. Auch gewaltverherrlichende Äußerungen zu Medienbeiträgen
oder Äußerungen, die nahelegen, dass die Person bereit wäre, Konflikte
mit Gewalt zu lösen, können künftig bereits für eine Überprüfung und
gegebenenfalls für den Widerruf einer Erlaubnis reichen. Innensenator
Mäurer dazu: „Ganz klar – wer in Bremen der Gewalt das Wort redet,
bietet keine Gewähr dafür, mit Waffen ordnungsgemäß umzugehen. Das gilt
selbst dann, wenn diese Person zuvor noch nicht negativ aufgefallen
ist.“
Die Polizei in Bremen und Bremerhaven sowie das Landesamt für Verfassungsschutz müssen zudem ab sofort Erkenntnisse über Personen aus dem extremistischen Spektrum, die nach einem Abgleich mit dem nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven melden.
Zugleich werden das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen angewiesen, Erkenntnisse über Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Bezüge zur extremistischen Szene besitzen, an die Sicherheitsbehörden zu melden.
Der Erlass gilt für alle Erscheinungsformen des Extremismus. Neben dem Links- und dem Rechtsextremismus zielt er insbesondere auf Personen aus dem islamistischen Spektrum als auch dem Ausländerextremismus ab.
Mäurer: „Menschen verändern sich und können dabei auch negative Entwicklungen durchlaufen. Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene und durch unsere Waffenbehörden genehmigte Pistolen, Revolver oder Gewehre bei sich zu Hause horten, ist unerträglich. Durch eine engmaschige, klar geregelte Zusammenarbeit der Ämter mit den Sicherheitsbehörden haben wir dem künftig einen Riegel vorgeschoben.“
Bereits Ende 2016 hatte Bremens Innensenator eine Regelung erlassen, nach der sogenannte „Reichsbürger“ als grundsätzlich unzuverlässig im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu gelten haben.
Die Polizei in Bremen und Bremerhaven sowie das Landesamt für Verfassungsschutz müssen zudem ab sofort Erkenntnisse über Personen aus dem extremistischen Spektrum, die nach einem Abgleich mit dem nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven melden.
Zugleich werden das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen angewiesen, Erkenntnisse über Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Bezüge zur extremistischen Szene besitzen, an die Sicherheitsbehörden zu melden.
Der Erlass gilt für alle Erscheinungsformen des Extremismus. Neben dem Links- und dem Rechtsextremismus zielt er insbesondere auf Personen aus dem islamistischen Spektrum als auch dem Ausländerextremismus ab.
Mäurer: „Menschen verändern sich und können dabei auch negative Entwicklungen durchlaufen. Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene und durch unsere Waffenbehörden genehmigte Pistolen, Revolver oder Gewehre bei sich zu Hause horten, ist unerträglich. Durch eine engmaschige, klar geregelte Zusammenarbeit der Ämter mit den Sicherheitsbehörden haben wir dem künftig einen Riegel vorgeschoben.“
Bereits Ende 2016 hatte Bremens Innensenator eine Regelung erlassen, nach der sogenannte „Reichsbürger“ als grundsätzlich unzuverlässig im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu gelten haben.
Kommentar veröffentlichen