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Die Polizei in Bremen und Bremerhaven sowie das Landesamt für Verfassungsschutz müssen zudem ab sofort Erkenntnisse über Personen aus dem extremistischen Spektrum, die nach einem Abgleich mit dem nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven melden.
Zugleich werden das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen angewiesen, Erkenntnisse über Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Bezüge zur extremistischen Szene besitzen, an die Sicherheitsbehörden zu melden.
Der Erlass gilt für alle Erscheinungsformen des Extremismus. Neben dem Links- und dem Rechtsextremismus zielt er insbesondere auf Personen aus dem islamistischen Spektrum als auch dem Ausländerextremismus ab.
Mäurer: „Menschen verändern sich und können dabei auch negative Entwicklungen durchlaufen. Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene und durch unsere Waffenbehörden genehmigte Pistolen, Revolver oder Gewehre bei sich zu Hause horten, ist unerträglich. Durch eine engmaschige, klar geregelte Zusammenarbeit der Ämter mit den Sicherheitsbehörden haben wir dem künftig einen Riegel vorgeschoben.“
Bereits Ende 2016 hatte Bremens Innensenator eine Regelung erlassen, nach der sogenannte „Reichsbürger“ als grundsätzlich unzuverlässig im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu gelten haben.
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